(...) Die Pflicht des Staates und somit auch der Legislative ist es, strafbare Sachverhalte, wie in diesem Fall den Besitz, die Herstellung oder die Konsumtion von kinderpornographischem Material, auf dem virtuellen Markt wirksam zu bekämpfen. Nach heutiger Rechtslage werden Internetseiten mit Kinderpornographischem Inhalt von den Providern aus dem Internet genommen. (...)
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