(...) Die Problematik diesbezüglich ist, dass eine Umgestaltung des Strafgesetzbuches vorzunehmen wäre, deren juristische Stichhaltigkeit infrage steht. In der Konvention der UN wird lediglich von Amtsträgern gesprochen. Folglich gibt es keine Unterscheidung zwischen Abgeordneten und Beamten. (...)
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