Wie setzen Sie sich politisch gegen den Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses ein, in dem die Vertreter der GKV eine Kürzung der Psychotherapeutenhonorare erwirkt haben?
Es kann nicht sein, dass dort gespart wird, wo jahrelang mehr Aufgaben (unentgeldlich) geschultert werden müssen (IT, Dokumentation etc.) am untersten Ende der Einkommenshierarchie der Ärzteschaft und zusätzlich jeder Euro, der investiert wird, Kosten spart und Einnahmen erhöht für die GKV. Nach eine Langzeitstudie der Techniker Krankenkasse führt jeder Euro, der in eine Psychotherapie investiert wird, innerhalb eines Jahres zu einer Einsparung von ca. zwei bis vier Euro.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass dieser falsche Sparansatz zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßenhttps://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Stellungnahmen/2026/2026-03-17_Beanstandung_Beschluss_EBA_BM_Nina_Warken.pdf
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Grundlage sind regelmäßig überprüfte Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamts.
Auf dieser Basis wurde zuletzt eine Absenkung um 4,5 % beschlossen, bei gleichzeitig deutlicher Erhöhung der Zuschläge für Personalkosten, sodass die tatsächliche Minderung je nach Praxis geringer ausfallen kann. Die Entscheidung ist für viele belastend. Sie wird rechtlich geprüft, zudem ist eine Klage angekündigt. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.

