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Christoph Bergner
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Frage von Mirko S. •

Frage an Christoph Bergner von Mirko S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bergner,

da ich Paintball spiele und mein Sport nun verboten werden soll, möchte ich von Ihnen wissen, wie Ihre Haltung in dieser Sache ist, da dies entscheidend sein wird für mein Verhalten bei den kommenden Wahlen. Außerdem verstehe ich nicht, wieso in anderen EU-Ländern Paintball kein Problem darstellt und allein in Deutschland dieser Sport so diskriminiert wird. Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen Paintball und Amokläufern oder anderen Gewalttaten (ein gutachten von Dipl.-Päd. Linda Steinmetz kann ich Ihnen gerne zuschicken), entsprechende Behauptungen mancher Politikern sind einfach nur gelogen und halten keiner seriösen Betrachtung stand. Bitte sagen Sie mir, dass wir nicht in einem Land leben wo nur der Recht bekommt der am lautesten Schreit und manche ihrer Politiker Kollegen schreit schon sehr laut!
Für weitere Fragen über Paintball stehe ich Ihnen und meiner Mannschaft gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulz,

für Ihre Anfrage zu einem möglichen Verbot von "Paintball" danke ich Ihnen.

Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Winnenden wurden von einer Bund-/Länder-Arbeitsgruppe mögliche Änderungen des Waffenrechts erörtert und einvernehmlich bzw. mehrheitlich beschlossen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, bei den zu erarbeitenden Vorschlägen insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen sowohl formell als auch materiell zu erschweren, die Regelungen der Aufbewahrung zu evaluieren sowie eine bessere Kontrolle und verschärfte Sanktionen bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften zu erreichen.

Auf Empfehlung dieser Bund-/Länder-Arbeitsgruppe sollte auch eine Initiative des Freistaats Bayern im Bundesrat zu einem Verbot von Paintball-Spielen durch Änderung des Ordnungswidrigkeitenrechts aus dem Jahr 2007 wieder aufgegriffen werden. Die Diskussion ist im übrigen nicht erst durch die schreckliche Tat von Winnenden ausgelöst worden, sondern bewegt die gesellschaftliche Diskussion um unsere Werteordnung schon seit Jahren. Schon im Jahr 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass derartige "Spiele" wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde regelmäßig zu verbieten sind.

Es gibt auch beachtliche Argumente für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Spielen, insbesondere soweit diese gegen die Menschenwürde verstoßende Spielregeln enthalten. Kriminologen gehen davon aus, dass bei einer Beschäftigung von Heranwachsenden mit so genannten Laserdrome- oder Paintball-/Gotcha-Spielen, bei denen das Verletzen oder Töten von Menschen realitätsnah trainiert wird, die Hemmschwelle zur gewaltsamen Konfliktlösung herabgesenkt wird.

Die aktuelle politische Diskussion hat aber auch ergeben, dass bei Abwägung aller bisherigen Argumente für oder gegen ein Verbot bestimmter Spielformen wie z.B. Paintball, eine gesetzliche Regelung hierzu noch nicht entscheidungsreif ist. Ich sehe die Notwendigkeit, vor weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten zunächst das Gefahrenpotential solcher Spiele auch unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen oder soziologischen Sachverständigen zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird auch zu prüfen sein, inwieweit die Notwendigkeit besteht, reale Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation zu unterbinden oder zumindest -- etwa durch Altersgrenzen oder Vorgaben zur Gestaltung des Spiels -- sinnvoll einzuschränken. Ihre Sorge, dass hier mit einem Schnellschuss reagiert wird, ist also unbegründet.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Christoph Bergner