Frage von Henning N. • 04.12.2009

Antwort ausstehend von Christoph Bergner CDU
CDU/CSU-Fraktion
(...) Der "notwendige Lebensunterhalt" wird ermittelt aus dem Regelsatz (analog ALG II) und den Kosten für Wohnung und Heizung. Wie die Kosten für das Wohnen veranschlagt werden, ist regional unterschiedlich. (...)