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Christine Stahl
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Frage von Arne A. •

Frage an Christine Stahl von Arne A. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Stahl,

ich möchte mich auf diesem Wege bei Ihnen für Ihren Einsatz im Rechtsausschuss vom 07.03.2013 danken. Die Sätze, die von Ihnen überliefert sind, haben mir aus der Seele gesprochen.
Herzlichen Dank dafür - es tut gut, dass auch einige wenige Politiker versuchen das Unrecht an Herrn Mollath aufzuklären.

Da dieses Portal aber keine Dankesplatform ist, hier meine Frage:

Dürfen Sie mir (uns) sagen, was Herr Jüptner dazu gesagt hat, dass er beim ersten Mal ausgesagt hat:

"Auf Nachfrage hätten sich beide "zunächst an den Vorfall überhaupt nicht erinnert". [...] Über den Inhalt dieses Gesprächs hätten die beiden Steuerprüfer keine genaue Erinnerung mehr, das Resultat sei gewesen, keine Ermittlungen einzuleiten." (Aus SZ vom 28.02)

und dann gestern dann auf einmal doch plötzlich Erinnerungen zitieren kann:

"Er zitiert auch aus Aussagen seiner Steuerfahnder, das Telefonat sei "lediglich ein Mosaikstein" gewesen und "wohl nicht" ausschlaggebend." (Aus SZ vom 07.03)

Woher kam die plötzliche Erinnerung?
Diese plötzliche Erinnerung konnte doch nun wirklich nicht dem Steuergeheimnis "erklärt" werden.

Bleiben Sie dran!

Herzlich Grüße
Arne Auferkorte

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Auferkorte,

die von Ihnen zitierten Aussagen wurden in beiden Ausschusssitzungen (28.02. und 07.03.13) in etwa gleichlautend wiedergegeben. Der Streit zwischen Grünen und Freien Wählern ging ja vielmehr darum, daß Herr Dr. Jüptner am 28.02.13 im Rechtsausschuss meinte, es gäbe keine(n) Vermerk(e) zu einem Telefonat mit der Steuerfahndung und einem Vertreter der Justiz (Herr Richter Brixner). Herr Dr. Jüptner führte seine 1. Aussage auf ein Mißverständnis zurück und entschuldigte sich dafür. Nachdem uns Grünen aber der Vermerk mit handschriftlichen Ergänzungen vorliegt, ist für uns klar, daß es einen solchen doch gegeben hat. Was Herrn Dr. Jüptner veranlaßte, anderweitige Aussagen zu treffen, kann ich, wie Sie sich vorstellen können, nicht beurteilen. Generalstaatsanwalt Nerlich blieb bei seiner Aussage; es gäbe aufgrund des Revisionsberichts "gerade keinen Beleg für steuerstrafrechtliche Verstöße". Auch diesbezüglich haben wir andere Erkenntnisse.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Stahl