(...) Nach Bildung der Großen Koalition war es für uns als SPD-Bundestagsfraktion selbstverständlich, die Rechte, insbesondere die Kontrollrechte der Minderheit zu stärken. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages haben wir gemeinsam mit CDU/CSU und den Grünen so geändert, dass sich die Oppositionsfraktionen, die mit 127 Abgeordneten gerade 20 Prozent der Abgeordneten stellen in den Willensbildungsprozess des Parlaments einbringen können. (...)
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