
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2007 festgestellt, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach geltender Rechtslage verfassungswidrig ist. Wird der Unterhalt ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt, sind danach alle Elternteile gleich zu behandeln. (...)