
(...) der Vollzug der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB und in der Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (psychiatrischer Maßregelvollzug) ist in Bayern den Bezirken übertragen, die diese Aufgabe auf ihre Kommunalunternehmen delegieren können, so wie dies der Bezirk Oberfranken auf sein Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken getan hat. Die Bezirke bzw. (...)