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Christine Haderthauer
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Frage von Dolly R. •

Frage an Christine Haderthauer von Dolly R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

unter
http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-bezirkskrankenhaus-bayreuth

werden untragbare Zustände geschildert,vor allem auf den Stationen A2 und A3. Wenn man sich dann noch die Analyse der Bewertungen anschaut, auch im Vergleich zu anderen Psychiatrien, mag man nicht glauben, dass es so sein muss. Im Gegenteil. Gehört es nicht zu ihren Aufgaben als Gesundheitsministerin auf menschenwürdige und korrekte Behandlung zu dringen?

Mit freundlichen Grüssen
Dolly Reichert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Reichert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Über die allgemeinpsychiatrischen Krankenhäuser führt das Bayerische Staatsministerium für Sozialordnung, Familie und Frauen weder die Rechts- noch die Fachaufsicht. Hierfür sind allein die Krankenhausträger (Bezirke oder deren (Kommunal-)Unternehmen; private Unternehmer) zuständig.

Die Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit beschränkt sich auf die Krankenhausförderung und die Krankenhausplanung. Das Bayerische Krankenhausgesetz (BayKrG) sieht keine staatliche Aufsicht über Krankenhäuser vor. Das vom Klinikträger betraute Personal ist für die medizinischen Behandlungsabläufe und angewendeten Therapien verantwortlich. Auch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat in diesem Bereich keine Einfluss- und Handlungsmöglichkeiten.

Die Verfasser negativer Bewertungen in der Internetplattform http://www.klinikbewertungen.de müssten sich zur Überprüfung ihrer subjektiven Beschwerden an den jeweiligen Krankenhausträger, das ist beim Bezirkskrankenhaus Bayreuth das Kommunalunternehmen Kliniken und Heime des Bezirks Oberfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts, wenden.

Soweit Verfasser negativer Bewertungen Schadensersatzansprüche aufgrund einer evtl. fehlerhaften Behandlung geltend machen wollten, müssten diese -sofern mit der Klinik oder dem behandelnden Arzt keine Einigung erzielt werden kann- von den Betroffenen in einem Zivilprozess verfolgt werden.

Für eine außergerichtliche Klärung möglicher Ansprüche bei evtl. Behandlungsfehlern steht als Anlaufstelle die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen bei der Bayerischen Landesärztekammer unter folgender Adresse zur Verfügung: Bayerische Landesärztekammer (Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen) Mühlbaurstraße 16, 81677 München Telefon: (089) 3 09 04 83 - 0, Fax: (089) 3 09 04 83 - 728 (weitere Informationen unter http://www.blaek.de , Stichwort Patienteninfo/ Gutachterstelle) Sie ist eine unabhängige Einrichtung und kann von Patienten angerufen werden, die eine fehlerhafte ärztliche Behandlung vermuten. Ziel dieser Gutachterstelle ist, durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns Patienten die Durchsetzung begründeter Ansprüche zu erleichtern.

Ob bei -in einzelnen negativen Bewertungen dargestellten- Tatbeständen tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen, kann nur die Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren feststellen.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer