(...) Mit der Einlegung der Appellation hat Bayern das den Ländern nach der Verfahrensordnung der USK zustehende Recht wahrgenommen, nach Durchführung des USK-Verfahrens (Regelausschuss-, Berufungsverfahren, Beiratsentscheidung) eine nochmalige Überprüfung des Spiels zu fordern. Mit Einlegung der Appellation soll verhindert werden, dass das Spiel Dead Space 2 endgültig mit einem Kennzeichen der USK versehen wird, obwohl es möglicherweise von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) für indizierungsrelevant gehalten werden könnte. Das Spiel enthält ein Ausmaß an Gewaltdarstellungen, die verrohende und zu Gewalt anreizende Wirkung auf Jugendliche haben können. (...)