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Christine Haderthauer
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Frage von Philipp H. •

Frage an Christine Haderthauer von Philipp H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Abgeordnete Haderthauer,

ich spreche Sie heute als Rundfunkrätin des Bayerischen Rundfunks an:

Medienanalysen zeigen, das die Öffentlich-Rechtlichen Medien vor allem die Vielseher bedient: 30% der Zuschauer machen mit einer durchschnittlichen Sehdauer von über acht Stunden am Tag über 80% des TV-Konsums aus. Sie zeichnen sich durch ihr fortgeschrittenes Alter, durch relativ geringe Einkommen und durch relativ geringe Bildungsstände aus.

Offenbar werden nicht mehr die Inhalte produziert, welche die ganze Bevölkerung anspricht. Die Jüngeren und Gebildeten nutzen das Internet - und produzieren ihre Grundversorgung selbst (z.B. Wikipedia-Lexikon).
Sind die Rundfunkräte nicht mehr in der Lage, die gesamte Bevölkerung zu repräsentieren?

Wäre es nicht an der Zeit, das Publikum zu fragen, was es hören und sehen möchte?

Die Konzepte für mehr Mitbestimmung der Gebührenzahler gibt es bereits:

- Sabine Schiffer fordert einen Publikumsrat: publikumsrat.de

- "Wir sind Funk e.V." fordert, dass das Publikum einen Teil der Rundfunkgebühren an Künstler verteilen darf
http://www.wirsindfunk.de/2014/04/03/befreit-publikum-und-medienschaffende-vom-joch-der-funktionaere/

Sie wurden von der Bayerischen Staatsregierung in den Rundfunkrat entsendet:
Wie kann der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk zu seinem Bildungsaufrag zurückfinden?
Welche Konzepte hat die Bayerische Staatsregierung den Gebührenzahler über die Programmgestaltung mitbestimmen zu lassen?

mit freundlichen Grüßen,
Philipp Hienstorfer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hienstorfer,

wie Sie ja schon selbst in Ihrer Frage feststellen, bin ich als Mitglied der Staatsregierung in den Rundfunkrat entsandt, mein Sitz im Rundfunkrat steht damit in keinem Zusammenhang mit meiner Eigenschaft als Abgeordnete. Abgeordneten.watch ist daher das falsche Forum für Ihre Anfrage. Unabhängig davon darf ich darauf hinweisen, dass - aufgrund der notwendigen Staatsfreiheit des Rundfunks - die Organisationsstrukturen der Anstalten und die Programmgestaltung originäre Aufgaben der Intendanten darstellen. Die Intendanten werden dabei von den Rundfunkräten kontrolliert und beraten. Die pluralistische Zusammensetzung der Rundfunkräte (neben Staatsregierung und Landtag sind u.a. die Kirchen, die Wirtschaft, die Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften im Rundfunkrat vertreten) sichert dabei die tatsächliche Durchsetzbarkeit des Zu-Wort-Kommens verschiedener Auffassungen in der Bevölkerung zum Programm des BR. Falls noch weitere Fragen bestehen, darf ich Sie bitten, sich an die Servicestelle der Staatsregierung ( direkt@bayern.de ) zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer