Hallo Fr. Staab, Fahrräder müssen über Licht (vorne und hinten) sowie einer Klingel verfügen. Trotzdem kann ich bei jedem Händler welche ohne kaufen. Wie passt das in Bezug auf Verkehrssicherheit?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt schreibe. Eine Information über den Eingang Ihrer Nachricht habe ich nicht erhalten.
Nach StVZO muss ein Fahrrad über die vorgeschriebene Beleuchtung (§ 67) und eine Klingel (§ 64) verfügen, um im Straßenverkehr genutzt werden zu können. Hierbei ist der Zustand im Straßenverkehr wichtig, nicht der Verkaufszustand im Geschäft. Der Fahrradfahrer ist selbst für die Straßenverkehrstauglichkeit und Verkehrssicherheit seines Fahrrads verantwortlich. Viele Fahrradfahrer bevorzugen ein individuelles, auf ihre Bedürfnisse (City, Mountain, Touren, etc.) abgestimmtes und am Besten auch demontierbares Beleuchtungssystem. Da passt heute nicht mehr ein System standardmäßig. Gleichzeitig halte ich Aufklärung, insbesondere für Kinder und Jugendliche für sehr wichtig.
Freundliche Grüße
Christiane Staab

