Frage an Christian von Stetten von Elena P. bezüglich Gesundheit
Danke Herr von Stetten.
Wir haben das Infektionschutzgesetz (auf das Hr. Wewer verwiesen hat) das den Begriff "Krankheitserreger" und auch und den Begriff "Infektion" klar, kurz und auch für uns Laien (zu dessen Schutz dieses Gesetzt im Januar 2001 in Kraft getreten ist) verständlich aber auch unmissverstänlich deffiniert.
Im Sinne des Gesetztes ist (§ 2) ist Krankheitserreger z. B. ein Virus als ein "vermehrungsfähiges Virus" definiert. Also etwas, was "ist" und nicht etwas was als real existent "gilt"
Was uns fehlt ist die Möglichkeit, so einen Nachweis notfalls einzuklagen.
Lt. Hrn. Bachmaier brauchen wir so eine Möglichkeit nicht.
Lassen Sie sich Zeit mit Ihrer Antwort. Diese Problematik ist sehr ernst und sehr wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Elena Pichler

