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Christian von Stetten
CDU
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Frage von Dieter F. •

Frage an Christian von Stetten von Dieter F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr von Stetten -

ich habe folgende Fragen:

1. Welchen Beruf üben Sie zur Zeit aus?

2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens/einer Vereinigung/
Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o.ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?

3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?

4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

Vielen Dank für Ihre Antworten, die ich gerne der Presse zugänglich machen werde.

Mit freundlichen Grüssen
Dieter Förster

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Förster,

im Jahr 2002 bin ich in den Deutschen Bundestag gewählt worden. Meine
Mitarbeiter habe ich aber deshalb nicht entlassen und so wird meine
Firma weiterhin fortgeführt.

Auf der Bundestagshomepage www.bundestag.de und auf meiner
Homepage www.christian-stetten.de können Sie sich selber gerne
ein Bild über meine Biographie sowie meine Funktionen und Ehrenämter machen.

Bereits in dieser Legislaturperiode wurden - wie Sie auch selber richtig
geschrieben haben - Änderungen in den Verhaltensregeln für Abgeordnete
beschlossen. Ich habe diese Regeln schon vorher befolgt.

Die am 30. Juni 2005 in der 184. Sitzung des 15. Deutschen Bundestages
verabschiedeten Änderungen im Abgeordnetengesetz treten am Tag der
ersten Sitzung des 16. Deutschen Bundestages in Kraft und müssen somit
nicht erneut abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Frhr. von Stetten, MdB

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