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Christian Schmidt
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Frage von Karin B. •

Frage an Christian Schmidt von Karin B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Minister,

warum tun sie nichts wirklich Wirkames gegen die seit Jahren ansteigende Nitratbelastung unseres Grundwassers wegen der Massentierhaltung? Warum nichts gegen das Aussterben von Insekten wie Bienen, Hummeln, Schmetterlingen, Libellen wegen des unverantwortlichen Einsatzes von Pestiziden... . Glauben Sie wirklich, dass die Interessen verhältnismässig weniger über denen von Generationen nach uns stehen. Ich fasse es nicht, dass Politik nicht in der Lage sein soll, hier gegenzusteuern.

Geben Sie mir bitte eine Antwort, die etwas Hoffnung verspricht.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Böhme aus Celle

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Böhme,

Nitrat ist ein wichtiger Pflanzennährstoff und wird den Pflanzen durch Düngemittel und durch die mikrobiologische Umsetzung der im Boden vorhandenen organischen Substanz bereitgestellt. Da Nitrat im Boden nicht gebunden wird und daher im Bodenwasser frei beweglich ist, kann die Verlagerung von Nitrat mit dem Sickerwasser in das Grundwasser grundsätzlich nicht verhindert werden.

Was die Entwicklung der Nitratgehalte im Grundwasser betrifft, so hat die Bundesregierung im letzten Nitratbericht 2012 ( http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/Nitratbericht-2012.pdf?__blob=publicationFile ) die EU-Kommission darüber informiert, dass leichte Fortschritte zu verzeichnen sind. Gleichwohl muss man feststellen, dass in manchen Regionen, insbesondere in Gebieten mit hohen Viehbeständen und vielen Biogasanlagen, auch teilweise Verschlechterungen eingetreten sind. Insoweit besteht hier Handlungsbedarf sowohl für den Bund durch Weiterentwicklung und Präzisierung der Vorgaben für die Düngung als auch für die Länder bei der Umsetzung und Kontrolle der Vorgaben.

Unter meiner Ressortverantwortung haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat das Düngegesetz deutlich verändert. Die von mir in Kraft gesetzte neue Düngeverordnung hat das Ziel, praxisgerechte Lösungen zur Verminderung von Nährstoffeinträgen bereitzustellen, die neben fachlichen Anforderungen auch Umwelterfordernisse angemessen berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass dadurch mittelfristig mit deutlichen Verbesserungen bei der Verringerung des Nitrateintrages in die Gewässer zu rechnen ist.

Für Nitrat im Grundwasser setzt die Grundwasserverordnung (GrwV) einen Schwellenwert von 50 mg/l fest. Wird der Schwellenwert im Grundwasser überschritten und sind ein Drittel des Grundwasserkörpers davon betroffen oder ist ein ansteigender Trend bei der Nitratbelastung zu verzeichnen, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung zu ergreifen. Im Übrigen fordert die EU-Nitratrichtlinie bei einer Überschreitung der 50 mg/l im Grundwasser ein Aktionsprogramm zur Reduzierung der Belastungen. Nach der Oberflächengewässerverordnung von 2016 gilt für Nitrat in Oberflächengewässern eine Umweltqualitätsnorm von 50 mg/l.

Die Überwachung der Gewässerqualität ist Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Berichterstattung zur Nitratrichtlinie werden die Messergebnisse der Nitratmessnetze (Grundwasser, Oberflächengewässer und Küstengewässer) bei den Ländern abgerufen und der Kommission übermittelt. Die Nitrat-Berichte werden im Internet veröffentlicht. Informationen über die deutschlandweite Belastung der Gewässer durch Antibiotika liegen hier nicht vor.

Der Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser beträgt 50 mg/l. Gemäß Trinkwasserverordnung untersuchen bzw. überwachen Wasserversorger und Gesundheitsämter das Trinkwasser im Rahmen der vorgeschriebenen umfassenden Untersuchungen auf Nitrat. Die Mindesthäufigkeit der durchzuführenden Analysen bestimmt sich nach der in einem Wasserversorgungsgebiet verteilten Trinkwassermenge. Die Messwerte sind bei den für das Trinkwasser zuständigen Behörden auf Landes- und kommunaler Ebene zugänglich. Das Umweltbundesamt berichtet in regelmäßigen Abständen im Rahmen der europäischen Berichterstattung über die Trinkwasserqualität in den Wasserversorgungsgebieten (WVG) in Deutschland und stützt sich hierbei auf aggregierte Daten der Länder. Auf die Tatsache, dass in den vergangenen 10 bis 15 Jahren die Anzahl der Proben, in denen der Nitratgrenzwert nicht eingehalten wurde, kontinuierlich abnahm, wird im jüngsten Sektoralen Bericht (2011-2013) wie folgt eingegangen: „Wie schon in den Berichtsjahren 2009/2010 bleiben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem in letzter Zeit beobachteten und in den Medien berichteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch neuerliche Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser sind nicht zuletzt in Aufbereitungsmaßnahmen zur Nitrateliminierung in den großen berichtspflichtigen Wasserversorgungen begründet.“

Pestizide müssen sehr strengen wissenschaftlichen Maßstäben genügen. Das ist bei der Zulassung zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister