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Christian Schmidt
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Frage von Herbert K. •

Frage an Christian Schmidt von Herbert K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

seit einigen Jahren nimmt die Anzahl von Eigenartikeln in den Supermärkten rasant zu. "Rewe-Butter, Rewe-Milch, Rewe- überall nur noch Rewe". Bei anderen Supermarktkonzernen ist es nicht anders. Sämtliche Marken fremder Hersteller verschwinden langsam aber sicher aus den Regalen. Es müßte dringend Verkauf und Herstellung wieder getrennt werden damit Markenvielfalt und Konkurenz erhalten bleiben. Auch nimmt die Marktmacht einzelner Konzerne mit der Zusammenlegung von Vertrieb und Erzeugung immer weiter zu. Auf der anderen Seite sinkt mit den Eigenartikeln die Qualität der Produkte deutlich. Meines Erachtens ist hier dringender Handlungsbedarf. Ist schon etwas in Planung oder wie wird die Problematik in Ihrem Ministerium gesehen?

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Kropp

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kropp,

für Ihre Frage, mit der Sie auf den Anteil von Eigenmarken in Supermärkten eingehen, danke ich Ihnen. Sie stellen zu Recht fest, dass den von Supermärkten und Discountern eingeführten Eigenmarken bzw. Handelsmarken eine große Bedeutung zukommt. Gleichwohl ist festzustellen, dass ihr Anteil am Gesamtsortiment im letzten Jahr sogar gesunken ist. Auch wird durch die Positionierung von Eigenmarken die Vielfalt des Angebots von Lebensmitteln in den Regalen der Supermärkte nicht beeinträchtigt. Vor allem die Discounter nehmen zunehmend Markenartikel in ihr Sortiment auf, um ihre Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu den Supermärkten mit Vollsortiment zu festigen. Diese Angebotsvielfalt führt nicht zu Qualitätsnachteilen unserer Lebensmittel. Vielmehr zeichnen sich unsere Lebensmittel auf den verschiedenen Ebenen der Lebensmittelversorgungskette heutzutage durch sehr hohe Qualitätsstandards aus.

Ihr Hinweis auf enorme Marktmacht einzelner Ketten des Lebensmitteleinzelhandels ist ebenfalls völlig richtig. Um die Position der Erzeuger zu stärken, habe ich das Agrarmarktstrukturrecht jetzt geändert. Ich möchte, dass die Produzenten mit dem Einzelhandel zukünftig auf Augenhöhe verhandeln können.

Angesichts der schwierigen Marktsituation der Landwirtschaft hat die Europäische Kommission die befristete Möglichkeit geschaffen, die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis zu begrenzen. So können Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen, Branchenverbände und zum Beispiel auch Genossenschaftsmolkereien befristet für einen Zeitraum von sechs Monaten gemeinsame Vereinbarungen treffen und Beschlüsse fassen, die die Planung der Milchproduktion zum Gegenstand haben. Mit dem Agrarmarktstrukturgesetz haben wir diese Möglichkeit auf nationaler Ebene umgesetzt.

Lassen Sie mich abschließend auch kurz auf das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Markt eingehen. Hier kann jeder einzelne einen Beitrag leisten. Denn die Verbraucher haben die Möglichkeit, sich zu entscheiden, in welchem Umfang sie auf Markenprodukte zurückgreifen möchten oder nicht. Letztlich entscheidet diese Nachfrage mit über das Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister