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Frage von Peter M. •

Frage an Christian Schmidt von Peter M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schmidt,

zuerst einmal vielen Dank für Ihre zeitnahe ausführliche Antwort am 16.07.2015, auch auf nicht gestellte Fragen.
Ausdrücklich ging es mir zuerst einmal nicht um den Jugendschutz, da dies ein sehr spezielles Thema ist und Verbote möglicherweise das Gegenteil bewirkt.

Ihrer Antwort entnehme ich, daß Sie sich auf die Bewertungen (und nicht Studien) von BfR und dkfz stützen.

Zum Thema dkfz:
Zitat Frau Dr. Pötschke-Langer am 22.01.2012 im Deutschlandradio Kultur:
"gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine e-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar."
und
"Es wird [bei der e-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen."

Das Zitat stammt zwar aus dem Jahr 2012, zwischenzeitlich liegen meines Wissens aber keine neueren widersprechende wissenschaftliche Erkenntnisse vor.

Grundsätzlich wird diese Aussage von Prof. Mayer im Detail und etwas ausführlicher begründet bestätigt:
https://docs.google.com/folderview?id=0B1XBejPbx-nhWS1STTZjSlp5cWc&usp=docslist_api

Daher bitte ich nochmals um Beantwortung folgender Fragen vom 30.06.2015:

zu 2. , 4. und 5.
Meine Fragen bezogen sich auf "gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse" und nicht Behauptungen des DKFZ / BfR.

Weiterhin scheiben sie:
„Demnach sind E-Zigaretten - egal ob mit oder ohne Nikotin - keine unschädlichen Erzeugnisse.“

Wie Sie wissen gibt es, auch in der Natur, keine unschädlichen Erzeugnisse. Auch Trinkwasser in bester Qualität kann töten.

Meine Frage Nr. 6:
Wo bleibt der wissenschaftliche Nachweis der nennenswerten Schädlichkeit, die eine vergleichbare Behandlung mit der hochgefährlichen Tabakzigarette erfordert.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Müller

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CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Zum Themenkomplex der elektronischen Zigaretten habe ich in diesem Forum bereits ausführlich Stellung genommen. Ich habe mich dabei auf die Bewertungen unabhängiger wissenschaftlicher Institute, u.a. des Bundesinstituts für Risikobewertung sowie des Deutschen Krebsforschungszentrums bezogen. Die Einrichtungen sind sich einig, dass der Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas vor allem für Kinder und Jugendliche Gefahren birgt. Diese Auffassung teilt übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Wie gesagt: Mein Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen. E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diesen müssen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern.

Weitere ausführliche Informationen - auch zu den wissenschaftlichen Bewertungen - finden Sie unter http://www.bmel.de . Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch aufmerksam machen, auf die gemeinsame Verlautbarung mit meiner Kollegin, Bundesfamilienministerin Schwesig, vom 23. April 2015. Darin sind die wissenschaftlichen Gründe für eine Altersbeschränkung auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas ausführlich erklärt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB
Bundesminister