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Christian Schäfer
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Frage von Joachim L. •

Frage an Christian Schäfer von Joachim L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Die unterschiedlichen Altesversorgungssysteme sind mir hinlänglich in Geschichte, Entwicklung und aktuellem Stand bekannt. Sie sprechen explizit einen "Vertrauensschutz" an. Gilt der nur für berufsständische Systeme oder die Altersversorgung der Beamten? Als ich mein erstes sozialversicherungspfichtiges Geld als Schüler auf einem Schiff verdiente und als ich schlussendlich ins Berufsleben einstieg, galten für die Rentenversicherung doch auch gänzlich unterschiedliche Rechenformeln zu heute (Beispiel: Nachhaltigkeitsfaktor - der fehlt bei Pensionen gänzlich). Mein Vorschlag berücksichtigt sehr wohl einen Vertrauensschutz, denn ich gestehe damit doch einen Zuwachs zu. Nicht einmal der so oft verwendete Art 33 GG schränkt den Dienstherrn ein, die Versorgung der Beamten (und ich meine nur Versorgung, nicht Besoldung) zu limitieren. Anhand der verfügbaren statistischen Daten lässt sich mein Vorschlag rechnen: es kommen Millionen zusammen, die für neue Lehrer und Polizisten verwendet werden können.
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Verdeutlicht: sollte die AfD in die Bürgerschaft kommen, werden Sie in der parlamentarischen Debatte über ein neues Beamtenbesoldungsgesetz GEGEN EINE ÜBERNAHME des Tarifabschlusses auch für Pensionäre sein? Wenn nein, würden mich die Gründe interessieren.
Ich bin auch gerne bereit, bei themenbezogenen Diskussionen der AfD teilzunehmen, laden Sie mich ein.
Vielen Dank für eine weitere Antwort.
Freundlichen Gruß, J. L.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrerter Herr L.,

Vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. In der Tat halte ich es für möglich, daß die Entkoppelung der Pensionen von der Entwicklung der Besoldungen eine Verletzung des Vertrauensschutzes darstellen könnte.

Die unbefriedigende Entwicklung der Renten und die Entwertung privater Altersvorsorge ist allerdings nichts weniger als ein Skandal. Dies gilt umso mehr, als die offiziellen Inflationszahlen nicht den tatsächlichen Verlust der Kaufkraft abbilden. Aber selbst nach offizellen Zahlen sank die Kaufkraft der Durchschnittsrente zwischen 2000 und 2013 um ca. 20%. Das dürfen wir nicht hinnehmen, zumal der tatsächliche Kaufkraftverlust noch viel schlimmer ist: Bezüglich Produkten wie H-Milch, Schokolade, Eiern oder Benzin beträgt der Kaufkraftverlust gut 50%.

Der Missstand bei den einen darf aber nicht zu Verschlechterungen bei den anderen führen, deshalb tu ich mich schwer mit den von Ihnen vorgeschlagenen Abstimmverhalten. Ich würde aber gerne Ihr Angebot annehmen, das komplexe Thema gemeinsam zu diskutieren. Meine Kontaktformular finden Sie auf unserer Website.

Mit besten Grüßen

Christian Schäfer