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Christian Ruck
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Frage von Anne B. •

Frage an Christian Ruck von Anne B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Ruck,

ich besitze die US-Staatsbürgerschaft, lebe jedoch bereits seit 1970 in Deutschland und besitze seit einigen Jahren die Niederlassungserlaubnis. Ich arbeite seit vielen Jahren selbständig, sorge für meinen Unterhalt und bin niemals straffällig worden.
Gerne würde ich die deutsche Staatsbürgerschaft - neben meiner amerikanischen - beantragen. Ist eine doppelte Staatsbürgerschaft von deutscher Seite aus möglich?
Vor allem würde sie es mir ermöglichen, mich am politischen Geschehen zu beteiligen und wählen zu gehen. Das kann ich ja nicht einmal in meiner Kommune!

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits an dieser Stelle!

Herzliche Grüße,
Anne Brack

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Brack,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Regel muss die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben werden. Ausnahmen gelten wie bisher, wenn die Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten aufgegeben werden kann. Neue oder erweiterte Ausnahmen gelten unter anderem für ältere Personen, wenn die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit auf unverhältnismäßige Schwierigkeiten stößt, für anerkannte Flüchtlinge, bei unzumutbaren Bedingungen für die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit (unter anderem zu hohe Entlassungsgebühren oder entwürdigende Entlassungsverfahren) und bei erheblichen Nachteilen insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art.

Nähere Informationen und Ansprechpartner zur Einbürgerung finden Sie unter nachfolgendem Link auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes:

http://www.bva.bund.de/

Liste der Ansprechpartner:
http://www.bva.bund.de/nn_383930/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Kontakt/kontakt-node.html?__nnn=true

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christian Ruck, MdB