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Frage von Uwe D. •

Frage an Christian Ruck von Uwe D. bezüglich Familie

Warum kostet die wichtige frühkindliche Ausbildung im Kindergarten Gebühren, aber Schule und v. a. Uni sind umsonst?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Kosten der frühkindlichen Ausbildung
im Kindergarten.

Bei Kindergärten handelt es sich um Kindertageseinrichtungen (nicht zu
verwechseln mit der Kindertagesstätte Kita) mit einem
Schwerpunktangebot für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur
Einschulung. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) existiert
für jedes Kind seit 1996 ein Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr.

Schon jetzt ist das letzte Kindergartenjahr fast überall kostenlos.
Darüber hinaus sind ärmere Familien generell von den
Kindergartengebühren befreit. Ob und inwieweit es darüber hinaus
Befreiungen gibt, entscheiden die Länder im Rahmen ihrer
Haushaltsprioritäten.

Bereits heute unterstützt der Freistaat Bayern auf der rechtlichen
Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes
(BayKiBiG) den Ausbau der Kinderbetreuung mit jährlich über 663
Millionen Euro. Hinzu kommen kommunale Finanzleistungen in Höhe von
908 Millionen Euro.

Es bleibt aber auch festzuhalten, dass die Qualität der Betreuung vor
dem Kostenfaktor steht und eine umfassende pädagogische Leistung in
den vielfältigen Einrichtungen zur Kinderbetreuung nach heutigem Stand
nur über eine finanzielle Beteiligung der Eltern gewährleistet werden
kann. Diese erhalten hierzu für das letzte Kindergartenjahr seit 01.
Januar 2013 vom Freistaat einen sog. Elternbeitragszuschuss in Höhe
von 100,00 Euro monatlich.

Es handelt sich bei der Unterstützung sowie bei der Finanzierung der
Kinderbetreuung insgesamt um einen Prozess, der eine sukzessive
Entlastung der Eltern zum Ziel hat, jedoch verschiedener Stufen der
Umsetzung bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Christian Ruck, MdB