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Christian Lindner
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Frage von Andreas L. •

Frage an Christian Lindner von Andreas L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lindner.

Die Tagesschau zitiert sie bezüglich der von der CDU vorgeschlagenen zwölfmonatigen Dienstpflicht für BW, FW,DRK.DLRG etc. mit der Aussage, dass eine solche Verpflichtung gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Dazu habe ich eine Frage: Ich habe damals 15 Monate Grundwehrdienst leisten müssen. Bedeutet das, dass mein Wehrdienst damals ein Verstoß gegen das Grundgesetz war und ich hier eine Klagemöglichkeit hätte?

Ich freue mich auf Ihre ausführliche Antwort.

Besten Gruß
A. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Ihr abgeleisteter Grundwehrdienst basiert ja auf der Wehrpflicht, die im Grundgesetz verankert ist. Die allgemeine Dienstpflicht, die nun diskutiert wird, leitet sich dagegen nicht aus einer Bedrohung der äußeren Sicherheit unseres Landes ab. Für die diskutierten Ziele (Charakterbildung, Situation der Pflege etc.) gibt es mildere Mittel als die Enteignung eines ganzen Lebensjahres. Zudem ist es angesichts des Fachkräftemangels auch nicht sinnvoll, eine Generation ein Jahr von einer qualifizierten Ausbildungs- und Berufsausübung abzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lindner

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