(...) In Deutschland ist die Lage doch ebenfalls so, wie Sie beschrieben haben: Weigert sich z.B. ein abgelehnter Asylbewerber, Deutschland innerhalb einer bestimmten Frist freiwillig zu verlassen, wird er abgeschoben. Der dann angesetzte Abschiebetermin wird den Betroffenen nicht mehr mitgeteilt, damit sie nicht kurzfristig untertauchen können. (...)
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