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Frage von André H. •

Frage an Christian Carstensen von André H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Carstensen,

wie mir zufällig auffiel, haben Sie und Ihre Kollegen die Forderung nach "Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen" aus dem §1 BauGB gestrichen und durch die "die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen" ersetzt, was offensichtlich ein anderes Ziel ist.
Was ist der Hintergrund dieser Änderung? Bedeutet dies, daß Sie die Probleme, die unter dem Stichwort ´Ghettobildung´ diskutiert werden, für so unbedeutend erachten, daß Planungsprozesse damit nicht belastet werden sollten?

Mit freundlichen Grüßen.

André Hercher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hercher,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum § 1 BauGB vom 10. August.

Die Änderung der Formulierung ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten. Da ich erst seit Herbst 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages bin, war ich an dieser Entscheidung nicht beteiligt. Zum Verständnis kann ich Ihnen allerdings mitteilen, dass die alte Fassung zwar in entsprechenden Fällen ein zutreffender städtebaulicher Belang war, diese Anliegen aber vollständiger erfasst werden, wenn auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen abgestellt wird (vgl. auch § 6 Satz 2 Nr. 3 Wohnraumförderungsgesetz), sodass die Änderung eine Erweiterung darstellt.

Ich hoffe, dass ich Sie mit diesem Hinweis ein wenig beruhigen kann – seien Sie versichert, dass wir Abgeordnete des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Probleme des Themenkomplexes „Ghettobildung“ sehr ernst nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen