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Christian Ahrendt
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Frage von Klaus-Jürgen E. •

Frage an Christian Ahrendt von Klaus-Jürgen E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Christian Ahrendt!

Mit der gegenwärtig beschlossenen Laufzeitverlängerung von AK-Anlagen sind Gewinne für die Betreiber von 1 Mill. Euro/Tag und Kraftwerk zu und mehr im Gespräch (1) http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Laufzeitverlaengerung-Der-Atomausstieg-ist-verschoben

Nun stellt sich aber die Frage, wer finanziert dann den Rückbau der AK nach Laufzeitende, wer finanziert die Endlagerung, wer die Suche und Erschließung dieser Endlager und wer bezahlt die Jahrhunderte lang dauernde Unterhaltung und Bewachung der Endlager?

Der Rückbau von Lubmin und die Situation um „Asse“ geben einen guten Anhaltspunkt zur Einschätzung der dann entstehenden Kosten.
Lubmin 3 Mrd. Euro (2) ( http://www.duckhome.de/tb/archives/6850-Wer-traegt-die-Kosten-der-Atomkraft.html )
Vergleiche mit anderen Kostenschätzungen, wie: (3) http://www.welt.de/politik/deutschland/article8643705/Rueckbau-von-Atomreaktoren-kostet-Milliarden.html bestätigen o. g. Zahlen oder überschreiten sie.

Wie stehen Sie zu dem Zwischenlager Lubmin? Sollte nicht der Verursacher für die Entsorgung/Endlagerung aufkommen?

Hochgerechnet auf 17 zu entsorgende Atomkraftwerke bedeutet das mindestens 150 Mrd. Euro, die aufzubringen wären. (2)
Ist es dann nicht gerechtfertigt, die Gewinne der AK-Konzerne vollständig dafür einzusetzen?
Bei der Beantwortung meiner Fragen, halten Sie sich bitte nicht mit der Widerlegung der genannten Zahlen auf, es ist doch sicher unstrittig, dass es um sehr viel Geld geht.

Als Bundestagsabgeordneten meines Landes Mecklenburg-Vorpommern erwarte ich von Ihnen eine öffentliche Positionierung, da es sich hierbei nicht nur um Politik handelt, sondern um ein Anliegen, was jeden auch privat betrifft, einschließlich unserer und Ihrer Kinder, Enkel und noch mehrere Generationen nach uns.

Mit freundlichen Grüßen!

Klaus-Jürgen Ende

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ende,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Koalition aus Union und FDP hat die Eckpunkte für ein Energiekonzept beschlossen, das den Weg in ein regeneratives Zeitalter ebnen soll. Wir wollen 80 Prozent erneuerbaren Strom bis 2050 erreichen und ebenfalls bis zur Mitte des Jahrhunderts die CO2-Emissionen um 80 bis 95 Prozent senken. So ehrgeizig war keine Vorgängerregierung. Teil unseres Energiekonzeptes ist die von Ihnen kritisierte Verlängerung der Restlaufzeiten der deutschen Atomkraftwerke. Beschlossen wurde eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich 12 Jahren. Dabei wird nach Anlagenalter differenziert: Die Laufzeit der Kraftwerke, die vor 1980 in Betrieb gingen, wird um 8 Jahre verlängert, die der jüngeren Anlagen um 14 Jahre. Zusätzlich werden die Anforderungen an die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke erweitert. Zudem werden wir den Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien unbegrenzt beibehalten. Dadurch gelangen die Erneuerbaren Energien ungebremst nach ihren Möglichkeiten ins Netz.

Der eigentliche Wettbewerb findet so zwischen fossilen Kraftwerken und Kernkraftwerken statt. Zudem wird es einen aus den Zusatzgewinnen der Energieversorgungsunternehmen gespeisten Fonds geben, mit dem der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert wird. Das ist ein wichtiger Schritt für die Energiesicherheit kommender Generationen. Was passiert nach Ende der Laufzeit mit den Kernkraftwerken? Die Energieversorgungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet für die Stilllegung und den Rückbau von Atomkraftwerken Rückstellungen zu bilden. Bei den nachstehenden Angaben handelt es sich um Nettorückstellungen (im Sinne von Rückstellungen abzüglich bereits geleisteter Anzahlungen wie etwa Vorauszahlungen auf Endlagerkosten). Ich teile Ihre Ansicht, dass ausreichende finanzielle Mittel für die Stilllegung einschließlich des Rückbaus von Kernkraftwerken zu dem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, zu dem sie benötigt werden. Dabei bin ich mir insbesondere der Langfristigkeit der Aufgabe, die Finanzierung der Endlagerung sicherzustellen, bewusst.

Das derzeitige Modell trägt dem Verursacherprinzip in angemessener Weise Rechnung. Die Verantwortung für die Verfügbarkeit ausreichender Mittel obliegt in erster Linie den zur Stilllegung und Entsorgung verpflichteten Unternehmen. Darüber hinaus wurden zwischen den Kernkraftwerksbetreibergesellschaften und den dahinter stehenden Mutterkonzernen sog. Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge geschlossen, so dass im Falle einer Insolvenz der Betreibergesellschaft die Verbindlichkeiten durch den Mutterkonzern beglichen werden. Ich werde die Entwicklung mit Blick auf die Transparenz und Verfügbarkeit der finanziellen Mittel weiterhin aufmerksam verfolgen und -- wenn erforderlich -- geeignete Maßnahmen ergreifen. Ihre Sorge, was die Entsorgung/Endlagerung des radioaktiven Abfalls betrifft, kann ich gut nachvollziehen und bin mir der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund hat auch die EU-Kommission am 3. November einen Richtlinienvorschlag über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt.

Die Mitgliedstaaten -- zu denen auch Deutschland gehört -- müssen innerhalb der nächsten vier Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie ihre nationalen Programme erstellen. Diese werden unter anderem den Bau und Betrieb von Endlagern mit einem konkreten Zeitplan sowie Kostenbewertungen und Angaben zu den geltenden Finanzregelungen enthalten. Mit der Verabschiedung der Richtlinie müssen wir gewährleisten, dass wir über die höchsten Sicherheitsstandards verfügen, um unsere Bürger, Gewässer und Böden vor radioaktiver Kontaminierung zu schützen. Dafür werden wir uns auf EU-Ebene und bei der Ausarbeitung der nationalen Pläne einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt