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Christel Happach-Kasan
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Sebastian L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

können Sie mir sagen nach welchem Schlüssel / Kriterien die Zentralisationsmittel welche die Gemeinden (Trittau) vom Land bekommen auf die einzelnen Projekte / Objekte in der/den Gemeinden verteilt werden, und wie hoch diese Mittel sind (Quelle ?) ?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Sebastian Lindemann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lindemann,

die Gemeinde Trittau ist Unterzentrum und erbringt überregionale Leistungen für 16 weitere Gemeinden. So sieht es die Regionalplanung Schleswig-Holstein vor. Die entsprechende Verordnung wurde zuletzt 2009 aktualisiert [1]. Unterzentren dienen überwiegend der Grundversorgung der Menschen im Nahbereich. Im Gesetzestext heißt es: „Sie sollen durch die Bevölkerungszahl ihres Nahbereiches, die Größe des zentralen Ortes und bessere Ausstattung gegenüber ländlichen Zentralorten hervorgehoben sein.“[2]

Gemeinden, die Leistungen für das Umland erbringen, erhalten dafür Finanzmittel aus dem Landeshaushalt. Die Zahlungen sind in §15 Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt [3]. Das Statistische Landesamt Nord hat für das Jahr 2011 aufgeschlüsselt, welche Beträge in die verschiedenen Regionen fließen [4]. Es handelt sich um eine pauschale Förderung, ohne Einzelverwendungsnachweis. Weil die Verteilung nach einem landesweit einheitlichen Schlüssel erfolgt, nennt man sie auch „Schlüsselzuweisungen“. Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes Nord erhalten die Gemeinden im Kreis Stormarn rund 3,9 Millionen Euro dieser Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben (einschl. Schulzuweisungen). Die Summe für Trittau ergibt sich aus dem Haushalt der Gemeinde und steht mir nicht zur Verfügung.

Diese Zuwendungen sind nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, vielmehr heißt es in §2 FAG:

„§ 2 Zuweisungen des Landes an die Gemeinden, Kreise und Ämter (1) Das Land gewährt den Gemeinden, Kreisen und Ämtern als Beitrag zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs allgemeine Finanzzuweisungen nach diesem Gesetz.“ Zusätzlich zu diesen Schlüsselzuweisungen können Gemeinden Projektmittel einwerben, deren Verwendung strikt an die Durchführung bestimmter Projekte gebunden ist.

Über die Verwendung der Mittel, die Trittau auf der Grundlage des FAG erhält, entscheidet allein die Gemeindevertretung in Trittau. Sie stellt den Haushalt der Gemeinde auf, und die Schlüsselzuweisungen werden als eine Einnahmeposition unter vielen anderen dargestellt. Dem stehen die Ausgaben der Gemeinde gegenüber, über die debattiert und politisch entschieden wird. Ist allerdings die Finanzlage einer Gemeinde schlecht, kann es sein, dass die Zuweisungen für die überörtlichen Aufgaben komplett für den Defizit-Ausgleich verwendet werden müssen. Ich habe dem „Hamburger Abendblatt“ entnommen, dass die Haushaltslage in Trittau bereits seit längerem prekär ist.

Nicht im fernen Kiel also wird entschieden, sondern direkt vor Ort, in Trittau. So will es auch das Grundgesetz: In Artikel 28 Absatz 2 heißt es: „Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung“ [5] Diese Eigenverantwortung wird ausgehöhlt, wenn die schlechte Ausstattung der Gemeinden mit Finanzmitteln zu einer dauernden Defizitverwaltung führt – oder aber, wenn Gemeinden über ihre Verhältnisse leben, falsche Prioritäten setzen und so ihren eigenen Spielraum einengen. Ich entnehme Ihrer Frage und Ihren sonstigen Aktivitäten, dass Sie sehr für ihren Heimatort engagiert sind. Wenn sie bestimmte kommunale Schwerpunkte setzen wollen – egal ob in den Bereichen Kultur oder Sport, dann liegt der Schlüssel zum Erfolg in Trittau selbst. Ich ermuntere Sie dazu, den Schritt in die Kommunalpolitik zu gehen und gemeinsam mit Mitstreitern Politik in der Gemeinde zu gestalten. Ich habe lange ehrenamtlich Kommunalpolitik gemacht, und ich weiß, dass viele Entscheidungen von Gemeindevertretern für die Menschen genauso wichtig und spürbar sind, wie Entscheidungen in der Bundeshauptstadt. Überlassen Sie diese wichtige Aufgabe nicht denen, mit denen sie nicht zufrieden sind. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Einsatz für Ihre Ziele.

Mit freundlichen Grüßen

Christel Happach-Kasan

[1]http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Z%C3%96SysV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
[2]http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=LEntwGrSG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-LEntwGrSGSH1995pP16
[3]http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=FinAusglG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true
[4]http://www.statistik-nord.de/uploads/tx_standocuments/L_II_9_j11.pdf
[5]http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_02.html