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Christel Happach-Kasan
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Frage von Gerhard M. •

Frage an Christel Happach-Kasan von Gerhard M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Happach-Kasan,

wie aus der Presse (LN) zu entnehmen soll auf die Sondermülldeponie Ihlenberg Giftmüll aus dem Hafen Dablin, Irland verbracht werden.
Wenn ich nun die Drucksache 15/ 3521 SH-Landtag lese sind Z.B. von 1999 bis 2003 sind u.a. 13926 Tonnen verunreinigter Böden aus Irland nach Wiershop verbracht worden.
Ist das wirtschaftlich bei gering belasteten Boden?
Ebenso wurden nach Informationen aus dem Internet bei Werftsanierungen Boden und Elbschlamm nach Wiershop verbracht.
Ist hier kein Dioxin vorhanden wie auf den Elbwiesen?
Auch die Inhalte Hamburger Schadstoffdeponien kamen nach Wiershop.
Die Deponie Wiershop ist jedoch keine Sondermülldeponie.
Das Grundwasser soll in Richtung Elbe fließen.
Wurde in Anbetracht der Läukemiefälle in der Elbmarsch, auch in dieser Richtung gesucht?
Und warum dieser Mülltourismus, kann das Sandabbaugebiet, z.B. wie bei der Braunkohle und anderswo üblich, nicht renaturiert und als Erhohlungsgebiet genutzt werden?
Die Bevölkerung wäre dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Mahn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Mahn,

in Deutschland ist die Entsorgung von Abfällen weitgehend in der Technischen Anleitung Siedlungsabfall geregelt, die 1991 beschlossen wurde. Die TA Siedlungsabfall verfolgt das Ziel, möglichst alle dafür geeigneten Abfälle, wenn sie nicht verwertet werden können, einer Behandlung zuzuführen, so dass die Reste weitgehend inert sind, d.h., nicht mit anderen Stoffen reagieren und ihre Lagerung daher umweltverträglich möglich ist. Die Deponieverordnung unterscheidet zwischen unterschiedlichen Deponieklassen, die entsprechend dem Gefährdungspotenzial der dort gelagerten Abfälle über entsprechende geologische Barrieren, Basisabdichtungen und Sickerwassererfassungen verfügen müssen.

Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Abfallentsorgung muss aus zwei Perspektiven betrachtet werden - aus der Sicht des Abfallerzeugers und aus der Sicht des Deponiebetreibers.

Abfall muss sicher entsorgt werden, darf nicht wild in der Landschaft gelagert oder gar im Meer verklappt werden. Wenn regional keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten bestehen, muss der Abfallerzeuger andere für ihn in aller Regel weniger attraktive Entsorgungsmöglichkeiten nutzen. Regionen, die den Bau von Abfallbehandlungsanlagen oder die Errichtung von Deponien verweigern, bewirken, dass Abfälle über weite Strecken transportiert werden müssen. Das ist Mülltourismus.

Deponiebetreiber haben ein Eigeninteresse, durch langfristig wirtschaftlich tragfähige Preise die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen zu sichern. Deponien ist es untersagt, mit Dumpingpreisen Abfall anzuwerben. Sie müssen mindestens wirtschaftliche Preise verlangen. In der von Ihnen angeführten Drucksache führt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung aus: "Gemäß §36d Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes müssen die für die Ablagerung in Rechnung zu stellenden Entgelte/Gebühren alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Deponie, einschließlich Sicherheitsleistungen sowie die geschätzten Stilllegungs- und Nachsorgekosten von mindestens 30 Jahren decken (Umsetzung des Art. 10 der EG-Deponierichtlinie)." Da diese Vorgaben öffentlich überwacht werden, ist davon auszugehen, dass wirtschaftliche Nachteile vermieden werden.

Die Deponien in Wiershop erfüllen nach meiner Kenntnis die Anforderungen der Deponieklassen I und II. Beide Deponieklassen müssen mindestens über eine geologische Barriere sowie über eine mineralische Basisabdichtung verfügen. Ich gehe davon aus, dass in den Deponien in Wiershop die Abfälle entsprechend den gültigen Vorschriften gelagert werden. Ich habe keine Hinweise darauf, dass dies nicht der Fall ist. Nach menschlichem Ermessen besteht durch diese Deponie keine Gefährdung der Umwelt. Ich habe den Standort besucht, mich über das Konzept der Betreiber informiert und das Labor besichtigt, in dem die Proben der angenommenen Abfälle untersucht werden.

Dioxine sind chlorierte organische Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen entstehen. Nur Abfälle mit sehr geringer Belastung mit Dioxinen dürfen in Deponien der Klassen I und II gelagert werden.

Die möglichen Ursachen der Leukämieerkrankungen von Kindern in der Elbmarsch sind umfassend untersucht worden. Beide Bundesländer, sowohl Niedersachsen als auch Schleswig-Holstein, haben Fachkommissionen gegründet, die mögliche Ursachen durch Umwelteinwirkungen sorgfältig untersucht haben. Dabei wurde auch die Aufnahme von Schadstoffen durch Nahrungsmittel berücksichtigt. Eine gemeinsame Ursache für die Erkrankungen konnte trotz des großen Forschungsaufwandes nicht gefunden werden. Wir haben in Deutschland jährlich ca. 600 Neuerkrankungen von Kindern an Leukämie. Dieses ist ein schweres Schicksal für die Kinder und ihre Familien. Die Ursachen von Leukämieerkrankungen bei Kindern sind nicht bekannt.

Für jede verantwortliche Abfallpolitik ist es erforderlich, dass Anlagen zur Behandlung und Lagerung von Abfällen zur Verfügung stehen, die nicht vermieden oder wiederverwertet werden können. Um Mülltourismus zu vermeiden, haben in Deutschland die Bundesländer Konzepte entwickelt. Ihre Fragen machen deutlich, dass in anderen EU-Ländern vermehrte Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Abfälle im eigenen Land entsorgen zu können. Das Regelwerk zum Betreiben von Deponien stellt sicher, dass Gefährdungen der Bevölkerung in der Region ausgeschlossen sind. Gleichwohl ist die Nachbarschaft einer Deponie weniger angenehm als die von Wäldern und Seen. Aber wir brauchen sie. Die Unternehmen sind in aller Regel bemüht, den Betrieb ihrer Anlagen im Einklang mit den benachbarten Kommunen durchzuführen. Das gilt nach meiner Kenntnis auch für die Anlagen in Wiershop.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Happach-Kasan