(...) In meinen klaren Positionen zu branchenspezifischen Mindestlöhnen werde ich auch durch die leidvollen Erfahrungen, die wir alle mit der Einführung des Postmindestlohns gemacht haben, bestärkt: Sie haben gezeigt, wie wichtig es ist, klare Kriterien für den Umgang mit verschiedenen Tarifverträgen zu entwickeln und dass vor Aufnahme einer Branche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Bedingungen, Strukturen und Machtverhältnisse in der Branche genau geprüft werden müssen. Ich bin froh, dass damals auf meine Anregung hin zumindest der Anwendungsbereich für den Postmindestlohn auf Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen begrenzt wurde, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern. (...)