
(...) Wie Ihnen sicherlich bekannt ist hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten 30 Jahren bereits in sechs Entscheidungen das bestehende Transsexuellengesetz in Teilen als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, zuletzt im Januar 2011. Das bestehende Gesetz ist nicht mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit vereinbar und in weiteren Punkten diskriminierend und stigmatisierend. (...)