(...) Dies gilt für jede Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, also auch wenn sie auf eigenen Wunsch erfolgt (§ 33 Bundesbeamtengesetz - BBG), z. B. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

