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Carsten Schneider
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Frage von Reinhard G. •

Frage an Carsten Schneider von Reinhard G.

Sehr geehrter Herr Schneider,

Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG
abstimmen.

1) Werden Sie der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen oder welchen Änderungsantrag werden Sie eingbringen?

2) Wird durch die Novelle des EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energie und damit die Energiewende gebremst? Wenn ja, wie werden trotzdem die Klimaschutzziele erreicht?

3) BürgerEnergiegenossenschaften beklagen, dass die Akteursvielfalt mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein wird und stattdessen große Akteure bevorzugt werden, die im Gesetzentwurf
vorgesehenenen Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte keinesfalls ausreichend sind um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen. Wie sehen Sie die künftigen Chancen für bürgerschaftliches Engegement in der Energiewende?

4) Welche Bedeutung messen Sie dem Ausbau der Windenergie in Thüringen bei?

5) Thüringer Windenergieanlagen sind durch die Landespolitik der letzten Jahre zu etwa 80% nicht in den Händen von Thüringer Investoren,
so dass die Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen zum größten Teil abfließt. Wie soll das künftig geändert werden unter den Bedingungen (Ausschreibungspflicht), die der Gesetzesentwurf des EEG künftig vorsieht.
Wie werden künftig Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften (Mit-)Eigentümer der Windkraftanlagen?

6) Sind auch Sie der Meinung, dass der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie ("regionaler Grünstrom") gefördert werden sollte? Und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
www.buergerenergie.thueringen.de

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Sehr geehrter Herr Prof. Guthke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mir erscheint ein persönliches Gespräch sinnvoll, zu dem ich Sie gerne einlade. Bitte wenden Sie sich dazu an mein Erfurter Bürgerbüro, um einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen das Büro unter 0361 2666815 bzw. carsten.schneider.wk@bundestag.de .

Zu Ihren Fragen möchte ich mich im Einzelnen äußern.
1. Ja, der Gesetzesvorlage habe ich zugestimmt.

2. Nein, mit dem EEG 2016 wurde der weitere Kostenanstieg verringert, der Ausbau planvoll gesteuert und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt herangeführt.
Bis 2025 soll der Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion zwischen 40 und 45 Prozent, 2035 zwischen 55 und 60 Prozent und 2050 bei 80 Prozent liegen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt Ziel von Energiewende und Klimaschutz.

3. Das Gegensteil ist eingetreten. Nachdem die EEG-Novelle aus dem Kabinett von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, erfolgte die Beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission. Danach begannen die Ausschreibungen zum Ende des Jahres 2016. Seitdem sind 95 Prozent der erteilten Zuschläge an Bürgerenergie-Initiativen gegangen. Zusätzlich haben wir uns auf die Förderung des Mieterstrommodells geeinigt. Mit dem Modell des Mieterstroms ist es möglich, dass Mieterinnen und Mieter in Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen / dem Vermieter die gleichen Möglichkeiten nutzen können wie sie für Eigentümer schon jetzt nutzbar sind.

4. Sicherer, sauberer Strom aus Wind spielt heute und in Zukunft mehr denn ja eine tragende Rolle. Windenergie ist ein unverzichtbarer Motor der Energiewende. Ein ausgeglichener Energiemix aus den verschiedenen regenerativen Energieerzeugungsmethoden ist dabei aber sowohl für das Gelingen als auch für die Akzeptanz der Energiewende unabdingbar. Das heißt, die Entscheidung über den Bau von Windkraftanlagen muss vor Ort getroffen werden.

5. Das Hauptziel der Energiegewinnung durch Windkraft besteht in der Energieversorgung der Menschen auf umweltfreundliche und möglichst kostengünstige Weise. Ein Ziel der Ausschreibungen besteht daran, dass das beste Angebot (eben auch in Bezug auf die Kosten) gewinnt. Das ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie haben Recht – eine Privilegierung bestimmter Investoren findet nicht statt und das finde ich gut so. Im Übrigen verweise ich auf Antwort 3 und 6.

6. Der Energietransport macht größere Investitionen in den Netzausbau notwendig. Dahingehend ist die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie zu befürworten, da sie kostengünstiger ist. Das ist jedoch nur der Fall, wenn vor Ort auch die Voraussetzungen zur Energieerzeugung bestehen. Über die Übertragungsnetze wird der produzierte Strom deutschlandweit verteilt. Im Osten und Norden wurde im Zuge der Energiewende besonders viel in Erneuerbare Energie investiert, die auch im Süden und Westen verbraucht wird. Gerade Netzbetreiber mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Erzeugungsanlagen im Netzgebiet weisen nicht nur hohe Investitionen in den Netzausbau auf, sondern haben auch sehr hohe betriebliche Kosten für die Integration des erneuerbaren Stroms ins System. Diese Kosten verbleiben in der Regelzone des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers. Sie führen dort zu überproportional hohen Strompreisen, wo der erneuerbare Strom produziert, aber im Vergleich nur wenig verbraucht wird. In Teilen Ostdeutschlands zahlen die Verbraucher daher über 10 Prozent mehr für ihren Strom, als in anderen Regionen Deutschlands.
Für die Förderung verbrauchsnaher Energieerzeugung sehe ich keine Notwendigkeit. Die Preise für PV-Anlagen und Speichertechnologien sinken kontinuierlich und deren Einsatz lohnt sich für immer mehr Haushalte. Die bisherige Förderung hat im Übrigen dazu beigetragen, dass diese Technologien nun wirtschaftlich sind. Mit einer für die Verbraucher attraktiven Investitions-und Kostenersparnis-Relation entfällt daher auch die Notwendigkeit weiterer Förderungen, die letztlich den Anreiz der Verbesserungen bestehender Technologien für die Hersteller auflösen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider

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