Wie stellen Sie sicher, dass Gewaltopfer mit Pflegebedarf auch bei Verhinderung der Pflegeperson weiterhin traumasensibel und bedarfsgerecht versorgt werden?
Sehr geehrter Herr Linnemann,
wie werden Sie sicherstellen, dass Gewaltopfer mit Pflegebedarf auch bei Verhinderung der Pflegeperson weiterhin bedarfsgerecht und menschenrechtskonform versorgt werden?
Viele Gewaltopfer mit Traumafolgestörungen sind auf eine vertraute Umgebung sowie auf vertraute Pflege- und Bezugspersonen angewiesen. Ein Wechsel der Betreuung kann zu erheblicher psychischer Belastung oder Retraumatisierungen führen.
Viele Betroffene haben mit der Nachbarschaftshilfe sehr gute Erfahrungen gemacht und möchten diese weiterhin nutzen. Sie ermöglicht häufig eine niedrigschwellige, flexible und kontinuierliche Unterstützung durch vertraute Personen und vermeidet oft wechselnde Betreuungspersonen.
Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine traumasensible und kontinuierliche Versorgung auch im Vertretungsfall sicherzustellen?

