Wie passt der aktuelle durch Daniel Günther in die Diskussion gebrachte Vorstoß, Sozial Media zu limitieren zum GG und der aktuellen Rechtssprechung
Sehr geehrter Herr Linnemann,
mit Schrecken habe ich den neuen Vorstoß der CDU, initiiert durch Daniel Günther und adaptiert durch Sie, zur Kenntnis genommen, Sozial Media Verbote unter 16 auszusprechen und Klarnamenpflicht einzuführen.
Diese Forderung ist diametral zu Grundrechten und zur bisherigen Rechtsprechung durch das BVerfG. Fragen Sie mal den Wissenschaftlichen Dienst zu Details, der kann Ihnen weiterhelfen.
Es ist für mich als Demokrat unfassbar, dass die CDU mit solchen Forderungen überhaupt an die Öffentlichkeit tritt, denn insbesondere §5 ist der Grundpfeiler einer demokratischen Ordnung.
Wie stehen Sie jetzt zu diesem Vorstoß, Grundrechte, die dem Schutz der Bevölkerung vor dem Staat dienen, einfach gegen bisherige Rechtsprechung verändern zu wollen?
Danke für eine qualifizierte Antwort!

