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Carola Stauche
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Frage von Günter P. •

Frage an Carola Stauche von Günter P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,
1. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu, das Minderjährige rekrutiert werden?
2. Wie stehen Sie und Ihre Partei dazu, dazu das die Straßen / Schulen privatisiert werden sollen?
3. stimmen Sie gegen eine Privatisierung?
4. wir hatten bei uns Unwetter mit Starkregen, wer ist dafür zuständig um wenigstens den Plastikmüll aus den Bächen zu beseitigen oder will man warten bis das in den Ozeanen ist und wir es dann alle auf den Tisch bekommen?
5. In welcher Zeit habe ich ein Recht auf Ihre Antwort als Volksvertreterin?

Ich freue mich auf Ihre Antworten
MfG G. Postel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Postel,

vielen Dank für Ihre Anfragen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

Zu 1.
Es ist richtig, dass bei Einverständniserklärung der Eltern bereits Siebzehnjährige zur Bundeswehr gehen können. Bis sie 18 sind, werden sie lediglich ausgebildet, nehmen nicht an Auslandseinsätzen teil und verrichten keinen Wachdienst.

In einer Antwort der Bundesregierung zu diesem Thema heißt es ausführlich:
„Unter 18-Jährige werden als Soldatinnen und Soldaten ausschließlich in die Streitkräfte aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Der Schutz der unter 18-Jährigen Freiwilligen im Rahmen ihrer Entscheidung über den Eintritt in die Streitkräfte ist u. a. durch die notwendige Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung und durch das zwingende Erfordernis der Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses als verlässlichen Nachweis ihres Alters sichergestellt. Die Personalgewinnungsorganisation ermöglicht eine umfassende Aufklärung der Minderjährigen und deren gesetzlichen Vertretung über die mit dem Dienst in der Bundeswehr verbundenen Rechte und Pflichten. Minderjährige Soldatinnen und Soldaten nehmen grundsätzlich an allen ihrer Laufbahn und Tätigkeit entsprechenden militärischen Ausbildungen teil. Mit der Ratifizierung des „Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ wurde zusätzlich angewiesen, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben dürfen, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Im Rahmen der Ausbildung unterliegen minderjährige Soldatinnen und Soldaten gemäß der Handlungshilfe des BMVg „Umgang mit Minderjährigen in der Bundeswehr“ der besonderen Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzten. Unter 18-jährige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr nehmen unter keinen Umständen an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teil. Eine abgegebene Verpflichtungserklärung zur Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung haben Soldatinnen und Soldaten, die minderjährig ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten haben, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres eigenhändig zu unterschreiben.“

Aktuell sehe ich keinen Grund, von dieser Praxis abzuweichen

Zu 2.
Ich verstehe nicht ganz, was Sie damit meinen, dass Straßen und Schulen privatisiert werden sollen.

Bei den Straßen beziehen Sie sich vermutlich auf die geplante Gründung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes für den Betrieb, Aus- und Neubau der Bundesautobahnen.

Lassen Sie mich dazu erklären:

Vernünftige Autobahnen sind sehr wichtig für eine Mobilitäts- und Exportnation wie Deutschland. In den letzten Jahren haben wir uns daher darauf konzentriert, den massiven Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur zu lösen und haben dafür viel Geld zur Verfügung gestellt. Ganz wichtig ist es jedoch, dass diese Gelder möglichst wirksam eingesetzt werden.

Bisher bezahlt der Bund die Autobahnen zwar, aber die Länder planen und bauen. Das ist ein suboptimales System mit vielen Reibungsverlusten.

Mit der nun beschlossenen Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden.

Es ist dabei sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar.

Öffentlich-Private Partnerschaften auf einzelnen Streckenabschnitten bleiben weiterhin möglich. Dieser Beschaffungsvariante wird allerdings durch den Ausschluss von sogenannten „Netz-ÖPP“ im Grundgesetz ein Rahmen gesetzt.

Gleichzeitig wurden Regelungen getroffen, um das Parlament bei der Gründung der Gesellschaft eng einzubinden und ihm weitreichende Informations- und Kontrollrechte zu gewähren. Dies geschieht u.a. durch die parlamentarische Zustimmungspflicht zum Gesellschaftsvertrag sowie zum fünfjährigen Finanz- und Realisierungsplan.

Die Kontrolle der Gesellschaft wird durch Vertreter des Bundestags im Aufsichtsrat sowie einem Auskunftsrecht des für die Beteiligungsführung zuständigen Gremiums des Deutschen Bundestags sichergestellt. Der Bundesrechnungshof erhält zudem weitrechende Kontrollrechte bei der Gesellschaft und seinen Tochtergesellschaften.

Ich will noch einmal deutlich machen:

Wenn die Infrastrukturgesellschaft als Gesellschaft Privaten Rechts eingerichtet wird, heißt das nicht, dass sie in private Hände gegeben wird. Es heißt lediglich, dass sie als GmbH geführt wird. Diese GmbH wird vollständig in der Hand des Bundes bleiben. Das ist in der entsprechenden Grundgesetzänderung festgehalten.

Deshalb haben wir mit den Änderungen ein Gesetzespaket verabschiedet, mit dem wir das Beste erreichen für unsere Infrastruktur und damit für den Standort Deutschland und für jeden von uns. Dabei behält der Bund die Hoheit; Autobahnen werden nicht zum Spielball privater Investoren.

Bei den Schulen beziehen Sie sich möglicherweise auf die bereits seit längerem bekannten Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP)?

In ÖPP arbeiten öffentliche Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft in einer Zweckgesellschaft zusammen. Es geht dabei nicht darum, öffentliche Aufgaben zu privatisieren, sondern darum, dass im Sinne einer vernünftigen Arbeitsteilung private Anbieter im Auftrag und in Verantwortung der öffentlichen Hand Projekte über einen längeren Zeitraum betreuen. Hintergrund ist die Erwartung, dass private Partner diese Leistung effizienter erbringen können. Im Bereich von beispielsweise Schulen geht es dabei jedoch vor allem um investive Maßnahmen (also hauptsächlich Baumaßnahmen), nicht um Lehrpläne oder Werbung im Klassenzimmer. Verantwortlich bleiben wie bisher die Schulträger, also Landkreise, Kirchen etc.

Ich halte fest: Die von Ihnen befürchtete Privatisierung von Straßen und Schulen steht nicht zur Debatte.

Zu 3.
Den am 1. Juni 2017 im Plenum behandelten Grundgesetzänderungen habe ich zugestimmt, doch ich wiederhole: Dabei geht es nicht um die von Ihnen befürchtete Privatisierung von Straßen und Schulen.

Zu 4.
Am sinnvollsten ist es wohl, Sie wenden sich in dieser Angelegenheit direkt an die Stadt Königsee.

Zu 5.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind nur ihrem Gewissen unterworfen; deshalb gibt es auch keine formale oder juristische Pflicht zur Beantwortung von Anfragen. Doch ich bemühe mich natürlich dennoch, stets zu reagieren. Das geht manchmal schnell, kann leider gelegentlich aber auch etwas länger dauern.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche