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Carola Stauche
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Frage von Christian W. •

Frage an Carola Stauche von Christian W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Carola Stauche,

mit großer Sorge verfolge ich und viele meiner Bekannten die Arbeit der Bundesregierung bezüglich des Umgangs unseres Geldes, also des Geldes des deutschen Steuerzahlers zur Rettung von Euroländern, die offensichtlich nicht mit Geld umgehen können und sich den Eintritt in den Euro durch Fälschung ihrer Finanzlage erschlichen haben.

Es ist uns gelinde gesagt unverständlich, wie so wichtige Entscheidungen, die die Zukunft unserer Kinder und Enkel betreffen, teilweise ohne Zustimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages m.E. verfassungswidrig durchgewunken werden. Für mich (uns) stellt sich die Frage, ob dadurch die Demokratie in Deutschland klamm und heimlich abgeschafft wird, da unsere legitim gewählten Abgeorneten gar nicht mehr gefragt werden wenn es um Gedeih und Verderb unseres Landes geht. Hat jetzt Brüssel das Sagen? Garantien über Milliarden und Aber-Milliarden Euro werden gegeben, Zahlungen in astronomischen Größen geleistet und das, obwohl Deutschland selbst 1,9 Billionen Euro an Schulden zu verkraften hat. Sollte der Euro-Rettungsschirm EFSF den Bundestag passieren und wieder die No Bail Out Klausel gebrochen werden, sollte sich niemand wundern, wenn in Deutschland wieder rechts gewählt wird - alternativlos. Im Übrigen ist mit Spannung zu erwarten, inwieweit das BVG tätig bzw. untätig wird. Es sind die Sorgen der Menschen um unsere und unserer Kinder Zukunft - nehmen Sie sie um Gottes Willen ernst.

Meine konkrete Frage:
Wie können Abgeordnete in den einzelnen Wahlkreisen Einfluss auf
die Bundesregierung nehmen um damit den Willen der Bürger durchzusetzen ?

Falls Sie für diese Frage nicht zuständig sein sollten, schicken Sie
bitte diese Nachricht nach Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Winner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Winner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24.8.2011.

Es gibt gewisse Möglichkeiten, für einen einzelnen Abgeordneten natürlich im begrenzten Maße, Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung zu nehmen. Und somit den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger zu Gehör zu verschaffen.
Zunächst kann ein Mitglied des Bundestages bestimmte Themen, die seiner Ansicht dringend diskutiert werden sollten auf die Tagesordnung, bei der im Bundestag dazu stattfindenden Sitzung, setzen lassen, gemäß §§ 19, 20 GOBT (Geschäftsordnung des Bundestages). Allerdings kann diesem Wunsch nur entsprochen werden, wenn die entsprechenden Formvorschriften diesbezüglich eingehalten werden, gemäß § 20 GOBT. Somit kann ein Abgeordneter Anliegen, Probleme die an ihn herangetragen wurden zur Diskussion stellen und auch seine Auffassungen diesbezüglich darlegen .

Ein weiteres wichtiges Mittel ist die sogenannte „Vorlage“, gemäß §75 GOBT. Damit können unter anderem verschiedenste Anträge eingereicht, große Anfragen an die Bundesregierung gestellt und deren Beantwortung verlangt werden. Genauso können hier Beschlussempfehlungen eingereicht werden. Zu beachten sind auch hier gewisse Formvorschriften in den §§ 76 ff. GOBT.

Zudem hat ein Abgeordneter natürlich ein Rederecht, beziehungsweise die Möglichkeit zur Wortmeldung im Bundestag, gemäß §§ 27, 28 GOBT. Hierbei kann zu einzelnen Tagesordnungspunkten Stellung genommen werden, Anregungen die von Bürgerinnen und Bürgern dazu gemacht wurden können in die Wortmeldung eingeflochten werden. Diese Ansichten dabei so überzeugend darzustellen ist hierbei entscheidend, sodass eventuell ein Umdenken bei anderen Abgeordneten beziehungsweise bei der Bundesregierung erfolgt und die angesprochenen Probleme berücksichtigt werden.

Natürlich hat man am ehesten in dem Ausschuss dem man selbst angehört, die Möglichkeit gewisse Thematiken und Probleme zu erörtern und gewisse Veränderungen herbeiführen. In den einzelnen Ausschüssen werden unter anderem, die bei der Bundesregierung oben genannten Vorlagen diskutiert und Beschlussempfehlungen erteilt. Natürlich werden hier nur Fragen behandelt die in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fallen oder seinen Geschäftsbereich betreffen.

Weiterhin kann man wichtige Angelegenheiten, Fragen, Themenstellungen in Fraktionssitzungen aufwerfen und versuchen eine gewisse Sensibilität für die Themen die, die Bürger beschäftigen, zu erreichen. Damit ist ebenso die Möglichkeit gegeben, dass dies von den Verantwortlichen auf ministerieller Ebene aufgegriffen und durch gesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche