
(...) Pauschbeträge sollen also keine ideellen Nachteile ausgleichen, sondern den Verwaltungsaufwand abmildern. Insofern ist eine Erhöhung der Pauschbeträge auch nicht erforderlich, weil die steuerliche Berücksichtigung von behinderungsbedingten Mehraufwendungen der Betroffenen über den Pauschbetrag hinausgehend gegeben ist. (...)