(...) Die Industrie- und Handelskammern vertreten als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen. Im Gegensatz zu reinen Interessenverbänden können Kammern heute gesamtwirtschaftliche und ordnungspolitische Argumente vertreten. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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