Cansel Kiziltepe
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Frage von Ralf A. •

Frage an Cansel Kiziltepe von Ralf A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Liebe Frau Kiziltepe, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Rückmeldung freut mich sehr.

Allerdings haben Sie dabei den Kern meiner Frage nicht berücksichtigen. Tatsächlich geht es mir darum, warum bei Leiharbeit nicht grundsätzlich ein LOHNAUFSCHLAG gezahlt werden muss!

Marktwirtschaftliche Logik wäre: Weniger Sicherheit, dafür zum Ausgleich mehr Geld (aus Arbeitnehmersicht).
Für den Arbeitgeber gilt: Mehr Flexibilität, höherer Preis - ergo nur reizvoll, wenn es wirklich nur um ein vorübergehenden Bedarf geht.

Interessanterweise habe ich in der Zwischenzeit bei zwei anderen Parteien tatsächlich entsprechende Ideen gefunden, wie ich sie selbst hatte (die waren mir zum Zeitpunkt der Ursprungsfrage noch nicht bekannt). Die Grünen sprechen von einer "Flexibilitätsprämie" und die Linke benennt sogar eine konkrete "Flexibilitätszulage von 10%".

Dazu also folgende Anschlussfragen:
Würde sich die SPD im Fall eines immer noch erhofften R2G gegen eine solche Änderung sperren?
Wenn ja, was wäre der Grund dafür?

Danke für Ihre Antwort.
R. A.

Cansel Kiziltepe
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage auf mein Antwortschreiben.

Für die SPD gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir wollen den Weg in Richtung gleicher Lohn für gleiche Arbeit konsequent weitergehen. Leiharbeit soll ab dem ersten Tag genauso vergütet werden wie die Stammbelegschaft. Für eine Diskussion zu weiterführenden Regelungen bin ich grundsätzlich bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Cansel Kiziltepe