(...) Ich bin wie Sie der Auffassung, dass sich Abfallverursacher bei der Frage der atomaren Endlagerung nicht einer Verantwortung entziehen dürfen. Deshalb gilt die Endlagervorausleistungsverordnung (EndlagerVlV) uneingeschränkt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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