Portrait von Burkhardt Müller-Sönksen
Antwort 13.05.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) das Schicksal der vielen betroffenen Menschen in dem Gebiet rund um Fukushima ist fürchterlich und macht auch mich sehr betroffen. Die Rettungsmannschaften mussten und müssen noch immer schier unmenschliches bewerkstelligen. (...)

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Antwort 04.04.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) ich haben Ihnen in den letzten zwei Antworten unter Nennung mehrerer Quellen meine Position zu einer möglichen Cannabis-Legalisierung ausführlich dargelegt. (...)

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Antwort 25.03.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) Im Rahmen der 12. Atomgesetznovelle werden die Anforderungen an die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke erweitert und auf technisch höchstem Niveau fortgeschrieben. Die Betreiber müssen zukünftig dafür sorgen, dass Sicherheitsvorkehrungen verwirklicht werden, die zusätzlich zu den bisherigen Anforderungen einen Beitrag zur weiteren Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit leisten. (...)

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Antwort 25.03.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) In Bezug auf die Konkurrenzfähigkeit möchte ich noch einmal betonen, dass entgegen der weit verbreiteten Annahme, kein Konkurrenzverhältnis zwischen Kernkraft und erneuerbaren Energien besteht. Vielmehr besteht die Konkurrenz zwischen Kernenergie und Kohle und Gas. Selbst in konjunkturell schwierigen Zeiten hat die Kernenergie den Ausbau erneuerbarer Energien nicht behindert. (...)

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Antwort 30.08.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) Unter den Eindrücken der Katastrophe von Fukushima hat der zügige Ausstieg aus der Atomenergie für uns höchste Priorität. Ich gebe Ihnen recht, dass jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet werden muss, denn den Übergang in das Zeitalter erneuerbarer Energie zu gestalten. (...)

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Antwort 25.03.2011 von Burkhardt Müller-Sönksen FDP

(...) Jedoch ist die Aussage, dass Betreiber der Atomkraftwerke fast völlig von einer Haftung bei schweren Unfällen befreit sind, so nicht zutreffend. Im Gegenteil sind die Haftungsregelungen für Kernkraftwerke sehr streng. So besteht eine summenmäßig unbegrenzte Haftung der KKW – Betreiber für alle Schäden, die auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis beruhen. (...)