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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Freya N. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Freya N. bezüglich Wirtschaft

und Technologie

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

warum schafft unser Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Herr Brüderle nicht die Voraussetzungen für NorGer?

Warum wird nicht mit Hochdruck am Ausstieg aus der Kernergie gearbeitet, wofür NorGer eine Alternative wäre?

Mit freundlichen Grüßen

Freya Nolte

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Nolte,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr reges Interesse an der Zukunft unserer Energieversorgung in Deutschland.

Unter den Eindrücken der Katastrophe von Fukushima hat der zügige Ausstieg aus der Atomenergie für uns höchste Priorität. Ich gebe Ihnen recht, dass jetzt mit Hochdruck daran gearbeitet werden muss, denn den Übergang in das Zeitalter erneuerbarer Energie zu gestalten. Hierfür ist es notwendig dauerhafte und verantwortungsvolle Alternativen zur bisherigen Form der Energieversorgung zu entwickeln.

Die von Ihnen erwähnte Möglichkeit Strom aus Wind- und Wasserkraftwerken aus Norwegen zu beziehen ist eben eine dieser Möglichkeiten.

Inhalt des im Jahre 2009 eingereichten Antrags der Norger bei der EU-Kommission, Bundesnetzagentur und bei den norwegischen Behörden über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel ist, den Austausch von Strom aus Wind- und Wasserkraftwerken zwischen Deutschland und Norwegen die beiden Länder durch ein großes Seekabel zu verbinden. Über das Kabel soll in Zeiten niedriger Nachfrage Windenergie aus Deutschland nach Norwegen transportiert und dort in Wasserkraftwerke geleitet werden. In Spitzenzeiten erzeugen diese Kraftwerke wiederum Strom, der durch das Kabel nach Deutschland zurückgeleitet werden kann.

Norger fordet hierfür die Schaffung eines speziellen Regelwerks für Interkonntektoren, für welches aus der Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums kein Handlungsbedarf besteht. Es sollte somit zunächst das bei der Bundesnetzagentur anhängige Verfahren über eine Ausnahmegenehmigung für Norger sollte abgewartet werden. Anschließend ist zu prüfen, ob eine ergänzende gesetzliche Regelung für Interkonnektoren erforderlich wird.

Erst wenn hier entschieden worden ist, ob auch ohne eine gesetzliche Sonderregeleung die Rechtssicherheit über die Netzanschlussbedingungen gewehrleistet ist, kann über weitere Schritte nachgedacht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen