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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Jan G. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Jan G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

ich habe festgestellt, daß Sie im Bundestag dem
Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, welches der Deutsche Bundestag am 24. April 2008 verabschiedet hat, zugestimmt haben.

Daraus ergeben sich für mich eine Reihe von Fragen, von denen ich eine Entscheidung über mein Wahlverhalten zur nächsten Bundestagswahl maßgeblich abhängig machen werde.

Nach Auffassung von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider verstoßen diese Beschlüsse gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG,
gegen Art. 2 Abs. 1 GG und gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung
mit Art. 79 Abs. 3 GG, sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG.

1. Wie stehen SIe dazu, daß der Vertrag von Lissabon die existentielle Staatlichkeit Deutschlands wesentlich einschränkt und dafür die existentielle Staatlichkeit der Europäischen Union in einem solchen Maße weiterentwickelt, daß die Union zu einem (echten) Bundesstaat wird, der freilich der demokratischen Legitimation entbehrt, weil er nicht durch ein europäisches Volk, eine Unionsbürgerschaft, legitimiert ist ?

2. Wie stehen Sie dazu, daß für eine solche Integration Deutschlands die nötige Grundlage nur ein Verfassungsgesetz geben könnte, das das Deutsche Volk sich nach Maßgabe des Art. 146 GG durch Volksabstimmung geben müßte, um seine existentielle Staatlichkeit weitgehend zu beenden oder einzuschränken, damit eine existentielle Staatlichkeit der Union, ein Europäischer Bundesstaat, geschaffen werden kann ?

3. Werden Sie als Bundestagsabgeordneter sich für Volksabstimmungen in Bezug auf EU-Verfassung und andere wichtige Entscheidungen in der Zukunft einsetzen ?

MfG Jan Grünwoldt

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Grünwoldt,

dem Vertrag von Lissabon hat die FDP-Bundestagsfraktion aus Überzeugung zugestimmt, denn er bringt gegenüber dem zurzeit noch geltenden Vertrag von Nizza eine Vielzahl wichtiger Verbesserungen. Die EU wird handlungsfähiger und demokratischer.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die FDP-Bundestagsfraktion dem Vertrag völlig kritiklos gegenüber steht. An einigen Stellen hätten wir uns mehr und Besseres gewünscht. Kritisch sehen wir beispielsweise, dass der "freie und unverfälschte Wettbewerb" - anders als im ursprünglichen Verfassungsvertrag
- im Reformvertrag nicht mehr explizit als "Ziel der Union" genannt wird.

Wir haben uns in der FDP Bundestagsfraktion intensiv mit dem Vertragswerk beschäftigt. Als Europapolitiker habe ich mich vor allem mit den institutionellen Fragen befasst. Meine Kollegen aus anderen Fachbereichen haben sich zum Beispiel mit den Neuregelungen in den Bereichen Innen- und Rechtspolitik oder Außenpolitik beschäftigt.

Nach langer und ausführlicher Diskussion hat die FDP-Bundestagsfraktion dem Vertrag von Lissabon aus voller Überzeugung zugestimmt. In der Summe überwiegen jedoch aus unserer Sicht die Vorteile des Vertrages. Europa wird handlungsfähiger und demokratischer. Die EU-Organe werden an Grundrechtestandards gebunden sein. In vielen Bereichen, insbesondere in der
Innenpolitischen- und Justiziellen Zusammenarbeit, werden Mehrheitsentscheidungen möglich. Das Europäische Parlament wird endlich als gleichberechtigter Partner im europäischen Rechtsetzungsprozess mitentscheiden können.

Natürlich hätten auch wir uns an der einen oder anderen Stelle eine andere Schwerpunktsetzung gewünscht. Wir sind uns aber bewusst, dass dies ein Kompromiss von 27 verschiedenen Nationen darstellt.

Herr Schachtschneider möchte in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, als käme es durch den Vertrag von Lissabon zu einer unkontrollierbaren Verlagerung von nationalen Kompetenzen auf die Europäische Ebene. Dem ist nicht so.

Es ist mitnichten so, dass erst durch den Vertrag von Lissabon Kompetenzen auf die Europäische Union übertragen werden. Bereits seit der Gründung der ersten Gemeinschaften (EGKS, EAG, EGW) im Jahr 1957 wurden Kompetenzen auf die Gemeinschaft übertragen. Das betraf vor allem den Bereich Wirtschaft.

Mit dem Vertrag von Maastricht (1992) und der damit verbundenen Gründung der Europäischen Union wurden auch Kompetenzen aus anderen Gebieten, etwa der
Innen- und Rechtspolitik übertragen.

Das BVerfGE hat in seinem Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) die Kompetenzverlagerungen an die EU ausdrücklich als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Dabei behandelte es auch die Fragen von Art. 20, 38, 79 GG. Spätere Urteile, etwa zum Europäischen Haftbefehl haben sich dann auch mit dem nach Maastricht geschaffenen Art. 23 GG beschäftigt. Eine besondere Rolle schreibt das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag zu.

Diesem Prinzip fühlt sich die FDP ausdrücklich verpflichtet.

Der Vertrag von Lissabon enthält im Bereich der Verbesserung der europäischen Rechtsetzung einige Neuerungen. So werden die Rolle der nationalen Parlamente und das Subsidiaritätsprinzip gestärkt. Weiterhin wird es europäische Parlament endlich ein gleichberechtigter Partner im Rechtsetzungsprozess sein, da der überwiegende Teil künftiger Rechtssetzungen künftig dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen wird.

Das europäische Rechtsetzungsverfahren wird also insgesamt demokratischer und transparenter.

Einen erheblichen Punkt unterschlägt Herr Prof. Schachtschneider. Seit September 2006 gibt es zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag eine Vereinbarung, die die Rechte des Bundestages in Bezug auf europäische Rechtsakte stärkt. Im Zuge der Ratifizierung des Vertrages wurde auch das Gesetz zur Stärkung der Rechte des Bundestages und Bundesrates verabschiedet. Dies sind Maßnahmen, um die Mitwirkung unseres nationalen Parlamentes, des Bundestages, zu stärken und zu verbessern. Der Bundestag wurde somit ausdrücklich als Teil des europäischen Rechtsetzungssystems gestärkt. Eine einseitige Verlagerung auf die Exekutive ist darin eindeutig nicht zu sehen.

Argumente wie "Diktaturverfassung", die ebenfalls von Herrn Schachtschneider in Zeitungen die die "Junge Freiheit" vertreten werden, sind deshalb völlig abwegig. Aus diesem Grund sehe ich keine "Bedrohung" der Staatlichkeit Deutschlands.

Aus gleichem Grund bedarf es keiner Anwendung von Art. 146 GG.

Die FDP-Fraktion hat sich bereits in der Vergangenheit für Volksabstimmungen eingesetzt. Insbesondere bei der europäischen Verfassung. Wir waren und sind uns sicher, dass die überwiegende Mehrheit für eine solche europäische Verfassung gewesen wäre.

Der Vertrag von Lissabon verzichtet aber auf alle äußeren Merkmale einer eigenen Staatlichkeit. In Hinblick darauf hat die FDP von einen erneuten Anlauf, die Voraussetzungen für eine Volksabstimmung in Deutschland zu schaffen, verzichtet.

Wir haben aber während der Verhandlungen zum Vertrag darauf gedrängt, dass das europäische Volksbegehren, welches schon im Verfassungsvertrag enthalten war, auch im Vertrag von Lissabon enthalten ist. Somit wird es mit Inkrafttreten des Vertrages plebiszitäre Elemente auf europäischer Ebene geben.

Ich hoffe, ein wenig zur Aufklärung über den Vertrag von Lissabon beigetragen zu haben, und würde mir wünschen, wenn Sie in Zukunft den Vertrag als ein Gesamtvertragswerk von 27 europäischen Ländern mit dem Ziel der Friedenserhaltung, Humanität und wirtschaftlicher Prosperität sehen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller-Sönksen MdB

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