Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Wolfgang H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,
Ihnen ist sicher bekannt, dass sich s. Z. Dr. Kinkel sehr negativ zur Wiedergutmachung der Konfiskatioen 45/49 geäußert und verhalten hat. Das hat sehr enttäuscht.
Von der jetzigen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel erhielt ich am 17.02.02 (damals "nur" CDU-Vorsitzende) ein Schreiben als Antwort auf meinen CDU-Austritt (nach 30 Jahren Mitgliedschaft) wegen der Behandlung der Bodenreform-Verfolgten. Sie schrieb mir:
"Dort, wo es möglich war, hat die CDU-CSU-geführte Bundesregierung den Grundsatz durchgesetzt, dass jene, die ihren Besitz zu Unrecht verloren haben, diesen zurückerhalten. Die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Reorganisation der Eigentumsverhältnisse wurden mit dem Vermögensgesetz, dem Sachenbereinigungsgesetz, dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz rasch getroffen"
Ich schrieb ihr mehrere Male - ohne Antwort zu erhalten - und bat um eine Aufklärung des Inhalts, weil mein Vorfahr in Salzgitter von den Nazis zwangsevakuiert und der dann 1940 gekaufte Ersatzhof von 107 ha konfisziert wurde und immer noch ist, trotz ihrer eindeutigen Aussage. Der damalige Eigentümer hat sich nie politisch oder juristisch schuldig gemacht, was sowohl von den Russen als auch von den deutschen Ermittlungsbehörden bestätigt wurde. Der Erbe hat das Eigentum also zweifellos "zu Unrecht verloren".
Es gibt keine "Gleichheit im Unrecht" (daher mit Konfiskationen in Polen und Tschechien nicht vergleichbar). Es handelt sich "nur" um den gesamten Mittelstand in der ehem. DDR, der bis heute vertrieben blieb.
Ist in Ihren Augen das damalige Vorgehen der Kommunisten eine "politische Verfolgung des Mittelstandes" und damit ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen?
Sind die Parolen "Rottet dieses Unkraut aus" vergleichbar mit Arisierung u. "Jude verrecke"?
Warum hat der Erbe (ich bin es nicht!) den Hof trotz der eindeutigen Zusage von Dr. Merkel nicht zurückerhalten?
Was sagt die FDP dazu?
MfG
W. Haars
Sehr geehrter Herr Haars,
die FDP-Bundestagsfraktion nimmt die durch den Einigungsvertrag und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geschaffenen verfassungsrechtlichen und verfassungsgerichtlichen Realitäten zur Kenntnis und beabsichtigt hierzu keine parlamentarische Initiative. Auch hat sich die rehabilitierungsrechtliche Rechtsprechung im Wesentlichen widerspruchsfrei entwickelt. Die FDP begrüßt das wirtschaftliche Engagement von Alteigentümern in Ostdeutschland. Gegebenenfalls ist die wirtschaftliche Betätigung von Alteigentümern zu erleichtern. Ob es hierfür bei den anderen Bundestagsfraktionen Unterstützung gibt, wird derzeit ausgelotet.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages

