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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Ferdinand von A. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Ferdinand von A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

laut SPIEGEL-Artikel vom 29.01.2007 (´Schotten dicht´, S. 72) ist es für Ausländer, die nicht aus der EU kommen, sehr schwierig eine ´Niederlassungserlaubnis´ erhalten. Sie dürfen nur dann hier arbeiten, wenn sie mindestestens 85.500 EURO verdienen. Ein solches Gehalt ist, selbst für hochqualifizierte Berufseinsteiger, nicht realistisch.
Tatsächlich wird durch diese Bestimmung verhindert dass dringend benötigte leistungsbereite und integrationswillige Fachkräfte hier eine Anstellung finden.
Laut Artikel wird eine Gesetzesinitiative zur Änderung dieser Bestimmung durch die SPD, insbesondere Arbeitsminister Müntefering, blockiert.
Wie ist Ihre Haltung zu diesem Thema?

MfG
Ferdinand v. Ahnen

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr von Ahnen,

ich teile Ihre Meinung, dass wir Verbesserungen im Aufenthaltsrecht brauchen, die an den Bedürfnissen unserer Gesellschaft, insbesondere der Wirtschaft und den Betroffenen ausgerichtet sind. Die bisherigen Regelungen geben in der Tat zu wenigen hochqualifizierten Menschen die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen. Die gegenwärtig für Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung bestehende Mindesteinkommensgrenze von jährlich 85.500 Euro ist eindeutig zu hoch, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Die FDP tritt deshalb für eine Halbierung der bestehenden Mindesteinkommensgrenze ein.

An dieser Stelle muss sich Arbeitsminister Franz Müntefering reformbereit zeigen und auch die Bekenntnisse des Bundesrats vom 11.05.2007 zur Kenntnis nehmen. Dieser fordert die Herabsetzung der Mindesteinkommensgrenze auf die anderthalbfache Beitragsbemessungsgrenze (64.125 Euro im Jahr). Die Initiativen zu diesem Schritt kommen im Übrigen aus Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung.

Mit freundlichen Grüßen

Burkhardt Müller-Sönksen
Mitglied des Deutschen Bundestages

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