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Burkhardt Müller-Sönksen
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Frage von Christoph L. •

Frage an Burkhardt Müller-Sönksen von Christoph L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Müller-Sönksen,

In anderen EU-Ländern wie z.B. Spanien und Österreich gibt es ein Gesetz, nach dem Unfallopfer automatisch Organspender sind, solange sie nicht ausdrücklich durch einen Ausweis von der Organspende Abstand nehmen. Somit gibt es humane Wartezeiten für Organempfänger.
In Deutschland ist es genau umgekehrt, da jeder seine ausdrückliche Erlaubnis zur Organspende bekunden muß. Das Ergebnis ist, dass kaum jemand einen derartigen Spenderausweis besitzt, dass die Liste der Menschen, die auf ein Organ warten eher steigt als fällt und dass damit erhebliche Kosten für die Krankenkassen anfallen, die durch etwaige Transplantationen erheblich entlastet würden.
Das Essentielle an einer derartigen Gesetzesmodifikation sollte es aber sein, das Leid der auf Spenderorgane Wartenden und ihrer Angehörigen zu mindern und potentiellen Organempfängern wieder eine ganz neue Lebensqualität zu schenken. Ich denke, dass derartiges in einem der reichsten und am weitesten entwickelsten Länder der Welt wie Deutschland möglich sein sollte.
Dieses Thema wird leider viel zu selten in der Öffentlichkeit behandelt, Tausende in Deutschland leiden jedoch unter diesem strikten Organgestzt und seinen Folgen, die auf einfachste Art und Weise zu minimieren wären.
Ich würde gerne von Ihnen wissen, wieso es zu diesem Thema keine Gesetztesinitiative der FDP gibt?
In Vorfreude auf Ihre Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Christoph Lang

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Antwort von FDP

Sehr geehrter Herr Lang,

auch aus meiner Sicht müssen die Rahmenbedingungen für Organspende von hirntoten Patienten in Deutschland dringend verbessert werden. Denn es kann nicht akzeptiert werden, dass nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation täglich drei schwerkranke Patienten auf den Wartelisten für ein Organ sterben.

Verbesserungsbedarf besteht in erster Linie bei der Aufklärung der Bevölkerung und der intensiveren Werbung für den Organspendeausweis, den in Deutschland nur 12% der Bevölkerung tragen. Weiterhin besteht Verbesserungsbedarf bei der Meldung potenzieller Spender durch die Krankenhäuser. Hier muss geprüft werden, ob die Meldepflicht im Transplantationsgesetz strikter gefasst und gegebenenfalls mit monetären Sanktionen verbunden werden kann, wenn Krankenhäuser bei der Organspende nicht kooperieren. Zudem ist die verbindliche Einrichtung von Transplantationsbeauftragten in jedem Krankenhaus eine Option, wenn die Funktion mit klaren Kompetenzen und Berichtspflichten verbunden ist.

Nach Auffassung der FDP müssen auch die Rahmenbedingungen für die Organspende unter Lebenden verbessert werden. Denn es muss jede Chance genutzt werden, betroffenen Menschen zu helfen, sofern sie nicht mit einer Kommerzialisierung des Körpers verbunden ist. Deshalb plädiert die FDP für die Zulassung der Überkreuz-Spende und für anonyme Lebendspenden in den Organpool, wie sie in den USA und Teilen Europas zugelassen sind. Die Überkreuzspende, die wir fordern, ermöglicht zwei Paaren die wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden.

Um die Organspende unter Lebenden zu erleichtern, sollte die so genannte Subsidiarität der Lebendspende gegenüber der Organspende von verstorbenen Menschen aus dem Gesetz gestrichen werden. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass selbst dann Organe von Toten transplantiert werden müssen, wenn ein über die Gefahren aufgeklärter Ehegatte oder Verwandter ein Organ lebend spenden will - obwohl beim derzeitigen Stand der Medizin die Überlebensraten der Empfänger bei lebend gespendeten Organen besser sind als bei postmortalen Organen.

Aus Sicht der Liberalen muss immer der einzelne Mensch die Letztentscheidung über seinen Körper haben. Solange dieses gewährleistet ist, würden sich aus meiner Sicht die Liberalen bei der Organentnahme von Unfallopfern einer Widerspruchsregelung, wie sie etwa in Österreich oder Spanien besteht, nicht grundsätzlich verschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Müller-Sönksen `
Mitglied des Deutschen Bundestages

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