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Frage von Michael B. •

Frage an Burkhard Lischka von Michael B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Lischka,

"Es geht doch nicht allein um das Recht zu entscheiden, sondern auch um die Pflicht, elterliche Verantwortung wahrzunehmen.", werden Sie im Artikel http://tinyurl.com/7qdr4x3 zitiert.

Es geht m. M. nach in erster Linie um das Bekenntnis einer Gesellschaft zur wahrhaftigen Gleichberechtigung!

Bereits in der Entscheidung des BVerfG - 1 BvL 106/53 - vom 18.12.1953 steht die Bekenntnis, dass Eltern gemäß Art. 3 GG gleichberechtigt sein müssen.

Ein gemeinsames Sorgerecht der beiden Eltern, von Geburt des Kindes an, ist die beste Lektion in Sachen Verfassungstreue, die man der jungen Generation überhaupt geben kann: Sie lernen das der Staat, die Gleichberechtigung der Geschlechter ernst nimmt!

Alles andere führt lediglich zu Machtkämpfen bei denen die Kinder als Waffe benutzt werden.

Die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt des Kindes wird sicherlich diejenigen Zeitgenossen unter uns, die sowieso auf Streit aus sind, nicht bändigen.

Wenn allerdings die Gesellschaft das Signal gibt, dass es ihr Ernst ist, mit der Gleichberechtigung, dann wird die Zahl Alleinerziehender drastisch zurückgehen: Denn viele Machtmenschen auf beiden Seiten des Geschlechtergrabens haben Angst vor Gleichberechtigung. Diese Kampfhähne werden dann kaum noch Kinder in die Welt setzen, da sie ja Gefahr laufen es mit dem anderen Elternteil teilen zu müssen.

Bei den heutigen 20% Haushalte mit Alleinerziehende, von denen 90% Frauen sind, kann man nur von einer großen gesellschaftlichen Schieflage sprechen.

Es würde mich freuen, wenn Sie die Gesetzes-Änderung im Sinne der Kinder erreichen würden: Den Kindern zwei gleichberechtigte Eltern zu schenken!

Meine Frage: Im zitierten Artikel wird von einem Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion gesprochen, ohne gerichtliche Anträge.

Da dies ein Novum in die richtige Richtung im Familienrecht ist, wo kann man den Vorschlag lesen und an wen müsste man sich wenden, sollte noch Platz für Verbesserungen da sein?

MfG
MB

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Baleanu,

ich teile Ihre Ansicht, dass beim Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, grundsätzlich beiden Elternteilen die gleichen Rechte eingeräumt werden müssen. Dieser fundamentale Grundsatz ist auch der Ausgangspunkt für unseren Antrag, den wir voraussichtlich im Januar 2012 in voller Gänze ausgearbeitet haben werden.
Ich bin gerne bereit, Ihnen diesen Antrag, sobald er vollständig ausgearbeitet ist, zukommen zu lassen.
Ich freue mich stets über Anregungen, daher würde ich Sie bitten, mögliche Änderungsvorschläge an mein Büro in Berlin zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Lischka