
(...) Sie haben völlig recht, es gibt keine überzeugende Erklärung dafür, dass einzelne Nahrungsmittel wie z.B. Sojamilch mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belastet werden, während z.B. andere Sojaprodukte nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz belegt werden. Ähnlich verhält es sich z.B. auch bei Trinkwasser, das mit nur 7 Prozent belegt wird, wenn es aus dem Wasserhahn kommt und mit 19 Prozent, wenn es sich um in Flaschen abgefülltes Mineralwasser handelt. (...)