(...) die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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