
(...) Ihre weitere Frage, ob Sie bei Schulden im benachbarten EU-Ausland arbeiten dürfen, kann uneingeschränkt bejaht werden. Das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger hängt nicht davon ab, ob jemand schuldenfrei ist. Inwieweit in den einzelnen EU-Ländern ähnliche Regeln hinsichtlich Kündigung und Fragerecht wie in Deutschland gelten, kann nicht allgemein beantwortet werden, Auskünfte hierzu können bei der Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland eingeholt werden. (...)