(...) Ihre weitere Frage, ob Sie bei Schulden im benachbarten EU-Ausland arbeiten dürfen, kann uneingeschränkt bejaht werden. Das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger hängt nicht davon ab, ob jemand schuldenfrei ist. Inwieweit in den einzelnen EU-Ländern ähnliche Regeln hinsichtlich Kündigung und Fragerecht wie in Deutschland gelten, kann nicht allgemein beantwortet werden, Auskünfte hierzu können bei der Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland eingeholt werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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