
(...) das neue Unterhaltsrecht sieht vor, dass die Unterhaltsansprüche von Kindern vorrangig zu erfüllen sind, damit wird erreicht, dass der Unterhalt für minderjährige Kinder deutlich häufiger auch tatsächlich voll bezahlt wird. Nach bisherigem Recht standen die Unterhaltsansprüche von Kindern denjenigen des Ehegatten gleichrangig gegenüber, dies hatte im Mangelfall zur Folge, dass auch der Unterhalt der Kinder gekürzt wurde. (...)